Herr Donnertag trägt vor, dass im Samtgemeindegebiet ca. 360 km Gemeindeverbindungsstraßen und Gemeindestraßen sind und erläutert die Aufgaben des Straßenkontrolleurs: Sichtkontrolle von Straßen, Gehwegen und Plätzen, Aufnahme, Dokumentation und Beurteilung von Schäden, Dokumentation der Arbeitsergebnissen, Überprüfung von durchgeführten Reparaturen, Abarbeitung kleinerer Schäden, Kontrolle und kleinere Wiederherstellungen von Verkehrszeichen, visuelle Spielplatzkontrollen und Kontrolle der Arbeiten der Versorger.

 

Rh Beckmann zweifelt an, dass die Aufgaben regelmäßig wahrgenommen werden. Im Gebiet der Gemeinde Gusborn stehen beispielsweise Verkehrszeichen die schon seit längeren nicht mehr lesbar sind und es sind Straßenschäden vorhanden, die nicht repariert werden.

 

Herr Donnerstag weist die Anzweifelung zurück und erklärt, dass die zeitlichen Vorgaben für die Straßenkontrollen eingehalten werden.