Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 14/0087/2018
Sachverhalt:
Die Perspektive
gGmbH beantragt mit Schreiben vom 07.02.2018 die Umwandlung der
Kindertageseinrichtungen Langendorf und Gusborn von jeweils 15+5 Gruppen in
eine reine Krippengruppe in Langendorf und eine 25er Elementargruppe in
Gusborn.
Aufgrund sehr
vieler Voranmeldungen, insbesondere von U3-Kindern in Langendorf und Gusborn
wird es für dringend geboten erachtet, mit Beginn des Kindergartenjahres
2018/2019 die Belegung einer Krippengruppe für Kinder von 1-3 Jahren in
Langendorf, sowie für Gusborn eine Elementar-Gruppe mit 25 Plätzen
ausschließlich für Kinder von 3 bis 6 Jahren zu beantragen.
Durch die
Umwandlung würde sich die Anzahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren um 5
erhöhen.
Mit heutigem Stand
liegen für beide Einrichtungen so viele Voranmeldungen vor, dass beide
Einrichtungen ab Sommer voll belegt wären.
Aufgrund des
zunehmenden Bedarfs an Krippenplätzen (auffällig ist die Zunahme der
Anmeldezahlen von Kindern unter 2 Jahren), wird es aus pädagogischer Sicht
immer wichtiger, Krippenkindern eine altersgemäße Umgebung und Betreuung
zukommen zu lassen.
Die bisherige
Erfahrung in Langendorf hat gezeigt, dass der pflegerische Aufwand durch
Wickeln, Versorgen beim Frühstück oder Anziehen um ein Vielfaches höher ist,
als bei Kindern im Kindergartenalter. Es ist bewusst, dass „Pflegezeit“
„Beziehungszeit“ ist und daran mit Zeit nicht gespart wurde.
So betreute bisher
während der Pflegezeit die andere Kollegin die restlichen Kindergartenkinder,
natürlich mit dem Anspruch, auch diesen Kindern pädagogisch gerecht zu werden.
Darüber hinaus wird
für die Kolleginnen der Spagat zwischen den Bedarfen der Kinder, insbesondere
durch die Zunahme der unter 2-jährigen immer größer.
Auch aus
Elternhäusern wird zunehmend der Wunsch nach Krippengruppe statt einer
altersgemischten Gruppe geäußert.
Da die
GUV-Verordnungen sich verschärft haben, ist davon auszugehen, dass die
Ausstattung immer dem jüngsten Kind entsprechen muss, um Verletzungen zu
vermeiden.
Das bedeutet
entweder für die älteren Kinder eine permanente Unterforderung oder eine
räumliche Trennung innerhalb der Gruppe und auf dem Außengelände.
Die Räumlichkeiten
und das Außengelände in Langendorf müssten noch auf 15 Krippenplätze angepasst
werden. Für diese baulichen Maßnahmen sowie für die Ausstattung können
RAT-Mittel beantragt werden
Personell wird die
Krippengruppe mit 3 Kräften betrieben.
Für Gusborn hätte
die Umwandlung in eine reine Kindergartengruppe zur Folge, dass die baulichen
Vorgaben für Krippenkinder sowohl im Innenbereich als auch im Außengelände
wegfallen würden.
Der
Jugendhilfeausschuss hat die Umwandlung bereits empfohlen.
Den betroffenen
Eltern werden die Veränderungen in einem Elternabend am 27.2. erläutert.
Der SGA wurde mit
Mitteilungsvorlage 14/0060/2018 über die beabsichtigte Änderung bereits
informiert.
Da es keine
finanzielle Mehrbelastung für die Samtgemeinde bedeuten würde, hat der SGA in
seiner Sitzung am 26.2. seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert.
AV Geuder begrüßt
die Gäste vom Spielkreis Gusborn Standort Siemen Frau Matews (Gruppenleitung),
Frau Stecher (Zweitkraft) und Frau Nieger, eine Mutter aus der Elternschaft des
Spielkreises.
Frau Nieger
berichtet kurz, dass zunächst Unmut von den Eltern geäußert wurde. Einige
hatten Bedenken bei der Platzvergabe, ob auch alle Kinder berücksichtigt und
übernommen werden. In der Zwischenzeit hat sich dieses jedoch beruhigt, da alle
Kinder untergebracht werden.
In einem
gemeinsamen Gespräch am 27.03.2018 werden alle Eltern nochmals über den
aktuellen Stand informiert.
FDL Scharf
berichtet, dass am 12.04.2018 der Jugendhilfeausschuss tagt und über die
Erweiterung einer zusätzlichen halben Elementargruppe an der Kita Gusborn
abstimmt.
Diese halbe Gruppe
kann den Schlafraum nutzen, der zunächst für die Krippenkinder angedacht war.
In der Planung mit
aufgenommen und auch bereits genehmigt ist ein weiterer Gruppenraum im
Erweiterungsabschnitt. Dieser kann dann bei Bedarf einer zusätzlichen Gruppe
gebaut werden.
Rh Hanke teilt dem Ausschuss mit, dass das Niedersächsische Schulgesetz geändert wurde. Konkret geht es u.a. um die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages.
D.h., dass die Schulpflicht in dem Schuljahr beginnt, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30.September vollendet hat. Bei Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, können die Erziehungsberechtigten künftig den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben.
Ein entsprechender Antrag ist bis zum 01.05. eines jeden Jahres zu stellen. Erst ab diesem Datum können Betreuungsplätze entsprechend der Vergabekriterien vergeben werden.
RH Thiele bittet diesem Protokoll die Auswahlkriterien beizufügen (siehe Anlage:
–Merkblatt- „Vergabe von Kindertagesbetreuungsplätzen“)
Der JBSME empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Der Umwandlung der
15+5 Gruppen in Langendorf und Gusborn in eine Krippengruppe für Langendorf und
eine Elementargruppe in Gusborn wird zugestimmt.