Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Die Perspektive gGmbH beantragt mit Schreiben vom 07.02.2018 die Umwandlung der Kindertageseinrichtungen Langendorf und Gusborn von jeweils 15+5 Gruppen in eine reine Krippengruppe in Langendorf und eine 25er Elementargruppe in Gusborn.

Aufgrund sehr vieler Voranmeldungen, insbesondere von U3-Kindern in Langendorf und Gusborn wird es für dringend geboten erachtet, mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 die Belegung einer Krippengruppe für Kinder von 1-3 Jahren in Langendorf, sowie für Gusborn eine Elementar-Gruppe mit 25 Plätzen ausschließlich für Kinder von 3 bis 6 Jahren zu beantragen.

Durch die Umwandlung würde sich die Anzahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren um 5 erhöhen.

 

Mit heutigem Stand liegen für beide Einrichtungen so viele Voranmeldungen vor, dass beide Einrichtungen ab Sommer voll belegt wären.

 

Aufgrund des zunehmenden Bedarfs an Krippenplätzen (auffällig ist die Zunahme der Anmeldezahlen von Kindern unter 2 Jahren), wird es aus pädagogischer Sicht immer wichtiger, Krippenkindern eine altersgemäße Umgebung und Betreuung zukommen zu lassen.

 

Die bisherige Erfahrung in Langendorf hat gezeigt, dass der pflegerische Aufwand durch Wickeln, Versorgen beim Frühstück oder Anziehen um ein Vielfaches höher ist, als bei Kindern im Kindergartenalter. Es ist bewusst, dass „Pflegezeit“ „Beziehungszeit“ ist und daran mit Zeit nicht gespart wurde.

So betreute bisher während der Pflegezeit die andere Kollegin die restlichen Kindergartenkinder, natürlich mit dem Anspruch, auch diesen Kindern pädagogisch gerecht zu werden.

Darüber hinaus wird für die Kolleginnen der Spagat zwischen den Bedarfen der Kinder, insbesondere durch die Zunahme der unter 2-jährigen immer größer.

Auch aus Elternhäusern wird zunehmend der Wunsch nach Krippengruppe statt einer altersgemischten Gruppe geäußert.

 

Da die GUV-Verordnungen sich verschärft haben, ist davon auszugehen, dass die Ausstattung immer dem jüngsten Kind entsprechen muss, um Verletzungen zu vermeiden.

Das bedeutet entweder für die älteren Kinder eine permanente Unterforderung oder eine räumliche Trennung innerhalb der Gruppe und auf dem Außengelände.

 

Die Räumlichkeiten und das Außengelände in Langendorf müssten noch auf 15 Krippenplätze angepasst werden. Für diese baulichen Maßnahmen sowie für die Ausstattung können RAT-Mittel beantragt werden

Personell wird die Krippengruppe mit 3 Kräften betrieben.

 

Für Gusborn hätte die Umwandlung in eine reine Kindergartengruppe zur Folge, dass die baulichen Vorgaben für Krippenkinder sowohl im Innenbereich als auch im Außengelände wegfallen würden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Umwandlung bereits empfohlen.

 

Den betroffenen Eltern werden die Veränderungen in einem Elternabend am 27.2. erläutert.

 

 

Der SGA wurde mit Mitteilungsvorlage 14/0060/2018 über die beabsichtigte Änderung bereits informiert.

Da es keine finanzielle Mehrbelastung für die Samtgemeinde bedeuten würde, hat der SGA in seiner Sitzung am 26.2. seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert.

 

AV Geuder begrüßt die Gäste vom Spielkreis Gusborn Standort Siemen Frau Matews (Gruppenleitung), Frau Stecher (Zweitkraft) und Frau Nieger, eine Mutter aus der Elternschaft des Spielkreises.

Frau Nieger berichtet kurz, dass zunächst Unmut von den Eltern geäußert wurde. Einige hatten Bedenken bei der Platzvergabe, ob auch alle Kinder berücksichtigt und übernommen werden. In der Zwischenzeit hat sich dieses jedoch beruhigt, da alle Kinder untergebracht werden.

 

In einem gemeinsamen Gespräch am 27.03.2018 werden alle Eltern nochmals über den aktuellen Stand informiert.

 

FDL Scharf berichtet, dass am 12.04.2018 der Jugendhilfeausschuss tagt und über die Erweiterung einer zusätzlichen halben Elementargruppe an der Kita Gusborn abstimmt.

Diese halbe Gruppe kann den Schlafraum nutzen, der zunächst für die Krippenkinder angedacht war.

In der Planung mit aufgenommen und auch bereits genehmigt ist ein weiterer Gruppenraum im Erweiterungsabschnitt. Dieser kann dann bei Bedarf einer zusätzlichen Gruppe gebaut werden.

 

 

Rh Hanke teilt dem Ausschuss mit, dass das Niedersächsische Schulgesetz geändert wurde. Konkret geht es u.a. um die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages.

D.h., dass die Schulpflicht in dem Schuljahr beginnt, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30.September vollendet hat. Bei Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, können die Erziehungsberechtigten künftig den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben.

Ein entsprechender Antrag ist bis zum 01.05. eines jeden Jahres zu stellen. Erst ab diesem Datum können Betreuungsplätze entsprechend der Vergabekriterien vergeben werden.

 

RH Thiele bittet diesem Protokoll die Auswahlkriterien beizufügen (siehe Anlage:

–Merkblatt- „Vergabe von Kindertagesbetreuungsplätzen“)

 

 

Der JBSME empfiehlt folgenden

 


 

Beschluss:

Der Umwandlung der 15+5 Gruppen in Langendorf und Gusborn in eine Krippengruppe für Langendorf und eine Elementargruppe in Gusborn wird zugestimmt.