Sitzung: 01.03.2018 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0002/2018
Herr Wieczorek hat
die Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und
Erweiterung beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet
Ferieneigentumswohnungen soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden
(Anlage I der Vorlage). Die Stiftung Irene plant auf dieser Fläche die
Erweiterung des Weidenhofes in Hitzacker zur Sicherstellung der
gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen aus dem autistischen Spektrum und der
Ermöglichung des lebenslangen Wohnens für bis zu 8 Bewohnern (siehe Anlage II
der Vorlage). Durch die Erweiterung würden ca. 5 Arbeitsplätze geschaffen
werden, langfristig ggfs. auch mehr. Hierfür ist die beantragte Änderung
notwendig.
Der derzeit gültige
Flächennutzungsplan setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein
Sondergebietsfläche Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt daher
die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Elbtalaue.
Herr Donnerstag zeigt
anhand des rechtskräftigen Flächennutzungsplans den betreffenden Bereich,
erläutert den Sachverhalt und beantwortet Detailfragen.
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker
(Elbe) wird fortgeschrieben.