Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Herr Wieczorek hat die Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet Ferieneigentumswohnungen soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden (Anlage I der Vorlage). Die Stiftung Irene plant auf dieser Fläche die Erweiterung des Weidenhofes in Hitzacker zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen aus dem autistischen Spektrum und der Ermöglichung des lebenslangen Wohnens für bis zu 8 Bewohnern (siehe Anlage II der Vorlage). Durch die Erweiterung würden ca. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, langfristig ggfs. auch mehr. Hierfür ist die beantragte Änderung notwendig.

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein Sondergebietsfläche Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt daher die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Herr Donnerstag zeigt anhand des rechtskräftigen Flächennutzungsplans den betreffenden Bereich, erläutert den Sachverhalt und beantwortet Detailfragen.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) wird fortgeschrieben.