Bgm Sperling berichtet, dass mittlerweile alle Grundstückseigentümer gemeldet wurden, die keine oder unzureichende Pflegemaßnahmen vor ihren Grundstücken durchführen. Diese werden nunmehr von der Samtgemeinde Elbtalaue schriftlich hierzu aufgefordert. In ca. einem viertel Jahr wird nochmals kontrolliert, dann wird ein Ordnungsgeld erhoben, falls kein Pflegemaßnahmen erfolgt sind.