Sitzung: 14.12.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 08/0513/2017
Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation Bestattungswesen, für die Jahre 2018 und 2019 hat ergeben,
dass sich die Gebühren für einige Leistungen erhöhen. Bei den jährlich zu
zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren ergibt sich eine Erhöhung von 17 Cent
je Grabstelle im Jahr.
Auf die Unterlagen
zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen.
Es wird beantragt,
nach Vorlage abzustimmen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Die 4. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.