Sitzung: 12.12.2017 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0573/2017/1
Fachdienstleiterin Demmer trägt den Sachverhalt vor.
Die erste
Zusatzvereinbarung zum ursprünglichen Nutzungsvertrag vom 30.07.1992 endet am
31.12.2017. Als Anlage zur Vorlage ist die geänderte Fassung (zweite
Vereinbarung) beigefügt bzw. nachgereicht worden. Die vorgenommenen Änderungen
sind im Text eingearbeitet. Uneinigkeit herrscht noch über die festzulegende
Laufzeit des Vertrages (§ 6). Die TSV hätte gerne eine unbefristete Laufzeit.
Es wird um besondere Beachtung des in der Präambel dargestellten Sachverhaltes
zum bereits bestehenden Nutzungsvertrag vom 30.07.1992 gebeten. Diese ursprüngliche
Nutzungsvereinbarung kann von beiden Parteien frühestens zum 31.12.2022
gekündigt werden. Außerdem ist noch ein Anhang über den Umgang mit externen
Nutzern und die von ihnen zu zahlenden Entgelte auszuarbeiten. Dieser Anhang
wird nachgereicht.
Nachtrag zur
Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 04.12.2017:
In der Sitzung
wurde darum gebeten, dass sowohl der Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker
(Elbe) und der TSV vom 30.07.1992 sowie die zu schließende Vereinbarung ab
01.01.2018 dem gesamten Rat in der nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt
werden.
Hinweis:
Die Vereinbarung vom 30.07.1992 kann gem. § 9 Abs. 1 frühestens am 31.12.2022
mit einer jährlichen Kündigungsfrist von beiden Parteien gekündigt werden, von
der Stadt nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dementsprechend wurde
mit der TSV Hitzacker im Nachgang zur Sitzung des Verwaltungsausschusses
nochmals über die Laufzeit verhandelt. Nunmehr besteht Einigkeit, dass die ab
01.01.2018 abzuschließende Vereinbarung bis zum 31.12.2023 befristet wird.
Rh Zühlke trägt
vor, dass er dem Vertrag nicht zustimmen kann bzw. sich enthalten wird.
Er hatte schon an
dem ursprünglichen Vertrag einiges auszusetzen. Einige Vertragspassagen sind
weiterhin nicht in seinem Sinne, andere sind zu seiner Zustimmung geändert
worden.
Stellv. Bgm Wedler
bemerkt, dass er zunächst skeptisch war, ob die bisherigen Vertragsinhalte so
erfüllt werden können. Seiner Meinung nach kann man mit dem Ergebnis zufrieden
sein und obendrein wurden noch Kosten gespart.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) schließt eine zweite Vereinbarung über die abweichende Nutzung und
Finanzierung der Sportanlage „Hagener Weg“ in Hitzacker (Elbe) mit der TSV
Hitzacker e.V. ab.
Stellv. StDir Kern
nimmt wieder an der Sitzung teil.