Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 28.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Am Spring m.ö.B zu ändern. Mit der Änderung wird der Betrieb Eggers Landmaschinen durch Ausweisung eines Mischgebietes planungsrechtlich abgesichert. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren durch die Samtgemeinde Elbaltaue geändert.

 

a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.08.2017 bis zum 25.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I zur Vorlage) abgewogen.

Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises wurden die textlichen. Festsetzungen geringfügig geändert, sodass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 12.10.2017 bis zum 26.10.2017 erneut Stellungnahmen eingeholt worden sind. Hierbei wurden die Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Die Einholung der Stellungnahmen wurden auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 S. 2-4 BauGB).

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgebracht, die gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (Anlage II zur Vorlage) abgewogen worden sind.

 

 

b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. 1. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

Frau Basedow erläutert den Sachverhalt.

 

Rh Herzog äußert sich nochmal zur Lärmsituation. Diese ist seiner Meinung nach nicht ausreichend betrachtet worden und wird zu Problemen bei den Anwohnern führen. Er sieht hier die Einschränkung von Lebensqualität als gegeben an. Er erklärt , aus diesem Grund der Maßnahme nicht zuzustimmen.

 

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. - 1. Änderung und Erweiterung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.