Sitzung: 21.12.2017 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 22/0416/2017
Die Steuer wird
seit ihrer Einführung nach der Wohnfläche erhoben, was sich als äußerst
praktikabel erwiesen hat. Neben der Besteuerung nach dem Mietaufwand ist dieser
Steuermaßstab ebenfalls rechtskonform.
Die Staffelung der Steuer entspricht bei
der Koppelung an den Mietaufwand allerdings nicht den Kriterien der Steuergerechtigkeit,
wie das Bundesverfassungsgericht unlängst entschieden hat. Die Staffelung nach
der Wohnfläche bewirkt eine degressive
steuerliche Belastung zugunsten größerer Wohnungen. Nach den Mietspiegeln des
Landkreises besteht ebenfalls ein degressiver Mietpreis mit zunehmender
Wohnungsgröße. Es besteht also kein Relationsbruch sondern vielmehr eine
Übereinstimmung. Ein gewisses Beanstandungsrisiko besteht allerdings, weil die
Degression lt. Mietspiegel sich in einer Spanne von 16 – 8 % bewegt, die Degression
der gestaffelten Steuersätze aber teilweise deutlich höher liegt.
Es wird
vorgeschlagen, den Wohnflächenmaßstab beizubehalten, die Staffelung jedoch
durch einen einheitlichen Steuersatz zu ersetzen. Für die Einschätzung, welchen
Einfluss die Umstellung auf das Gesamtaufkommen der Steuer hat, wird auf die
beigefügte Übersicht verwiesen. Die Bestandsdaten der Wohnungsgrößen sind
inzwischen größtenteils von den Inhabern abgefragt worden.
Neben der
Maßstabsumstellung beinhaltet die Satzungsneufassung eine Umstellung auf
monatliche Berechnungsweise (§§ 6 – 7). Die bisherige vierteljährliche
Berechnung beinhaltet ebenfalls ein erhebliches Beanstandungspotenzial. Die
verfassungsrechtlich gebotene Befreiung für berufsbedingt vorhandene Wohnungen
von Ehepaaren (§ 5) wurde ebenfalls aufgenommen. Der Hinweis auf die nunmehr
gültige Wohnflächenverordnung (§ 3 Abs. 2) ist eine redaktionelle Änderung.
Die Bestimmungen
über Ordnungswidrigkeiten (§11) wurden den rechtlichen Erfordernissen
angepasst.
Herr Kern erläutert
den Sachverhalt.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die anliegende
Neufassung der Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Erhebung der
Zweitwohnungssteuer wird beschlossen.