Sitzung: 28.11.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Herzog fragt an, welche rechtliche
Relevanz die Beschilderung "Seitenstreifen nicht befahrbar" im
Prabstorfer Weg hat. Danach wäre rechtlich kein Begnungsverkehr möglich. Er
fragt an, was passieren würde, wenn bei einer Begegnung etwas passiert.
Herr Trapp erläutert, dass das Schild zur
Absicherung der Stadt dient und dazu animieren soll, die Geschwindigkeit bei
Begegnungen entsprechend zu reduzieren. Ein Schild "Seitenstreifen
eingeschränkt befahrbar" gibt es nicht.
Das Anspritzen
der Seitenstreifen wurde bisher als gute Lösung empfunden, inzwischen wurden
aber auch schon Streckenabschnitte wieder entfernt. Es wird geprüft, ob ein
Rückbau des Seitenstreifens am Prabstorfer Weg notwendig wird, oder ob dieser
noch saniert werden kann.