Rh Herzog fragt an, welche rechtliche Relevanz die Beschilderung "Seitenstreifen nicht befahrbar" im Prabstorfer Weg hat. Danach wäre rechtlich kein Begnungsverkehr möglich. Er fragt an, was passieren würde, wenn bei einer Begegnung etwas passiert.

Herr Trapp erläutert, dass das Schild zur Absicherung der Stadt dient und dazu animieren soll, die Geschwindigkeit bei Begegnungen entsprechend zu reduzieren. Ein Schild "Seitenstreifen eingeschränkt befahrbar" gibt es nicht.

Das Anspritzen der Seitenstreifen wurde bisher als gute Lösung empfunden, inzwischen wurden aber auch schon Streckenabschnitte wieder entfernt. Es wird geprüft, ob ein Rückbau des Seitenstreifens am Prabstorfer Weg notwendig wird, oder ob dieser noch saniert werden kann.