Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Die Jahresrechnungen 2015 und 2016 des Planungsverbandes wurden im Oktober 2017 vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow (RPA) geprüft.

 

Fehler oder Beanstandungen ergaben sich nicht. Das RPA erinnert lediglich an einen Hinweis aus dem vorhergehenden Prüfbericht. Dort wurde bemängelt, dass jahrelang Rechnungen für die Bekanntmachung von Sitzungen nicht beim Planungsverband gebucht wurden. Vermutet wurde, dass hiermit fälschlicherweise die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Stadt Dannenberg (Elbe) belastet worden seien. Ob und in welchem Umfang dieses der Fall war, musste seitens der Verwaltung noch geprüft werden. Diese Überprüfung hat mittlerweile stattgefunden und Folgendes ergeben:

In den Jahren 2004 – 2012 wurden 6 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 149,61 € fälschlicherweise von der Samtgemeinde Elbtalaue bzw. Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) bezahlt. Dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2017 vom Planungsverband erstattet.

 

Gründe, die einer Entlastung der Verbandsvorsitzenden entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

 

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass 

      der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

      bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·           sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Weitere Einzelheiten zu den Jahresrechnungen können dem beigefügten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie den anliegenden Rechenschaftsberichten entnommen werden.

 

Bezüglich der Herkunft und Entstehung der über-/außerplanmäßigen Aufwendungen wird auf die anhängenden Rechenschaftsberichte (jeweils unter Ziffer 5) verwiesen.

 

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

 

Die Verbandsversammlung fasst folgenden

 


Beschluss:

A.     Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

1.      die Jahresrechnung 2015 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2015,

2.      die Jahresrechnung 2016 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

 

B.     Die Verbandsversammlung stimmt folgenden über-/außerplanmäßigen Aufwendungen zu:

1.      742,22 € in 2015

2.      217,73 € in 2016