Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die Verbandsversammlung.

 

Der Haushaltsplan 2018 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen, Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch eine vorsorglichen Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 10.000 € vor. Die Aufwendungen werden durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen gedeckt.

 

Herr Siems-Wedhorn stellt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 sowie das Investitionskonzept 2017- 2021 anhand der Vorlage vor.

Der Ergebnishaushalt sieht für 2018 jeweils 11.100 € Erträge und Aufwendungen vor.

Es liegen keine Veränderungen zum Haushaltsplan 2017 vor.

 

Ohne Nachfragen fasst die Versammlung folgenden 

 


Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2018 sowie das Investitionsprogramm 2017 – 2021.