Sitzung: 14.12.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 6, Enthaltungen: 5
Vorlage: 30/0526/2017
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 23.03.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT
Schaafhausen fortzuschreiben.
Durch die Änderung
wird Fläche für die Landwirtschaft in gemischte Baufläche geändert. Die
Änderung wurde erforderlich, da der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. durch die
Stadt Dannenberg (Elbe) zur planungsrechtlichen Absicherung des Betriebes
Eggers Landmaschinen geändert und erweitert werden soll.
a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.08.2017 bis zum
25.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und
Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon AG
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
b)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 93. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Stellv. SgBgm
Beckmann fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Betrieb schon mit
entsprechenden Baumaßnahmen begonnen hat, obwohl die entsprechende Änderung des
F-Planes noch nicht vorliegt.
SgBgm Meyer
erwähnt, dass dieses bekannt sei. Es liegt bereits eine Teilbaugenehmigung des
Landkreises vor.
Stellv. SgBgm
Beckmann erklärt für seine Fraktion die Enthaltung bei der Abstimmung.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 93. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).