Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 6, Enthaltungen: 5

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 23.03.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT Schaafhausen fortzuschreiben.

Durch die Änderung wird Fläche für die Landwirtschaft in gemischte Baufläche geändert. Die Änderung wurde erforderlich, da der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zur planungsrechtlichen Absicherung des Betriebes Eggers Landmaschinen geändert und erweitert werden soll.

 

a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.08.2017 bis zum 25.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Avacon AG

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I zur Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 93. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Stellv. SgBgm Beckmann fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Betrieb schon mit entsprechenden Baumaßnahmen begonnen hat, obwohl die entsprechende Änderung des F-Planes noch nicht vorliegt.

 

SgBgm Meyer erwähnt, dass dieses bekannt sei. Es liegt bereits eine Teilbaugenehmigung des Landkreises vor.

 

Stellv. SgBgm Beckmann erklärt für seine Fraktion die Enthaltung bei der Abstimmung.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 93. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).