Sitzung: 14.12.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 08/0458/2017
Der Aufwand für den
Reinigungsbetrieb ist nach den durchschnittlichen Personal- und
Fahrzeugstunden der letzten zwei Jahre vorausberechnet worden. Die absehbare
Entwicklung der Stundensätze wurde hierbei berücksichtigt.
Der für den Einsatz des externen Reinigungsfahrzeuges und die Deponierung
des Papierkorbabfalls erforderliche Aufwand wurde nach der zu erwartenden Menge
und den Preiseinheiten geplant und angesetzt.
Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) für die in der
Einrichtung gebundenen Vermögenswerte sind in den jeweiligen Stundensätzen des
Eigenbetriebes enthalten.
Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren sind grundsätzlich innerhalb von
drei Jahren auszugleichen.
Die Gebühr wurde daher bereits zum 01.01.2011 von 1,32 Euro auf 1,20 Euro
je zu reinigenden Straßenfrontmeter gesenkt und ist seit dem unverändert,
obwohl die Kalkulationen der Gebühr für die zurückliegenden Zeiträume bereits
ergeben hatten, dass eine Gebühr in Höhe von 1,20 Euro je zu reinigenden
Straßenfrontmeter, den erforderlichen Aufwand nicht deckt.
In der Erläuterung zum letzten Kalkulationszeitraum (2016/2017)
wurde bereits darauf hingewiesen, dass
mit der nächsten Kalkulation die Gebühr
wahrscheinlich erhöht werden muss, um den erforderlichen Aufwand zu
decken.
Neben der seit Jahren bekannten Unterdeckung und dem Ausgleich durch das
Abschmelzen der Rücklage, kommt für den Kalkulationszeitraum 2018/2019 hinzu,
dass durch die erforderliche Ersatzbeschaffung der Straßenkehrmaschine die
Leasingraten und somit der allgemeine Unterhaltungsaufwand steigen.
Gebührenmaßstab ist die
Frontmeterlänge der Grundstücke, die sich im Satzungsbereich der maschinellen
Reinigung befinden und an eine zu reinigende Straße angrenzen oder über sie
erschlossen werden.
Die Summe der berechneten
Frontmeter beträgt nach aktuellem Stand 54.406 Meter. Änderungen an der
Reinigungsstrecke sind im Kalkulationszeitraum nicht zu erwarten.
Es wird beantragt,
nach Vorlage abzustimmen.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle
Straßenreinigung für die Jahre 2018 und 2019 wird zur Kenntnis genommen und
gebilligt.