Sitzung: 30.11.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0569/2017
Sachverhalt:
Frau Heike
Ulatowski hat den Antrag gestellt (Anlage 1 der Vorlage), eine an Ihrer
Grundstücksgrenze auf öffentlichem Grund stehende Eiche zu fällen. Der Baum ist
vital und weist optisch keine Anzeichen von Schädigungen auf. Nach vorliegendem
Flächennutzungsplan SGE_20_00_42 (Anlage 2 der Vorlage) endet der sog.
Innenbereich an der Grundstücksgrenze. Der öffentliche Verkehrsraum mit der
darauf stehenden Eiche befindet sich folglich im sog. Außenbereich. Bei der
Beurteilung vorgenannter Eiche handelt es sich um einen Einzelbaum außerhalb
des Waldes. Es besteht keine Veranlassung einen gesunden Baum zu beseitigen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Antrag auf
Entfernung einer Eiche im OT Zadrau wird abgelehnt