Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

 

Frau Heike Ulatowski hat den Antrag gestellt (Anlage 1 der Vorlage), eine an Ihrer Grundstücksgrenze auf öffentlichem Grund stehende Eiche zu fällen. Der Baum ist vital und weist optisch keine Anzeichen von Schädigungen auf. Nach vorliegendem Flächennutzungsplan SGE_20_00_42 (Anlage 2 der Vorlage) endet der sog. Innenbereich an der Grundstücksgrenze. Der öffentliche Verkehrsraum mit der darauf stehenden Eiche befindet sich folglich im sog. Außenbereich. Bei der Beurteilung vorgenannter Eiche handelt es sich um einen Einzelbaum außerhalb des Waldes. Es besteht keine Veranlassung einen gesunden Baum zu beseitigen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

 

Der Antrag auf Entfernung einer Eiche im OT Zadrau wird abgelehnt