Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

 

A) Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes

-              Vortrag in der Sitzung

 

 

B) Es liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis `90 / Die Grünen vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wird zu den angesprochenen Punkten wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1. Aus Richtung Prisser (Uelzener Straße ) Stadteinwärts in Richtung Innenstadt / Schulzentrum und zurück.

 

-       In Richtung Innenstadt nördlich der B 191 über Kreuzung Lüchower Straße / Develangring der Lüchower Straße folgend.

-       In Richtung Schulzentrum  über Kreuzung Lüchower Straße / Develangring und über Einmündung

B 216 / B 191 westlich weiter an der B 191 bis Abzweig Riemanstraße

 

Zu 2. Aus Richtung Prisser (Uelzener Straße) in Richtung Lüchower Straße / Hermann Löns Straße und zurück.

 

-       In Richtung Lüchower Straße nördlich der B 191 bis zur Querungshilfe vor der Einmündung zur B 248 dann weiter westlich entlang der B 248 bis zur Querungshilfe vor dem Kreuzungsbereich B 248 / Hermann Löns Straße / Am Reiterstadion.

-       Zurück gleiche Strecke 

 

 

Zu 3. Stadtauswärts Lüchower Straße in Fahrtrichtung Prisser (Uelzener Straße) und Abbiegerverkehr Richtung Krankenhaus, Leben-leben, Haus Sonnenschein, Elbe-Jeetzel-Schule, Wendlandschule, Leben-leben Wohnheim

 

-       In Richtung Stadtauswärts (Radfahrer) östlich der B 191 bis zur Querungshilfe hinter der Einmündung der B 248 / dann weiter westlich der B 248 bis zur Querungshilfe  vor dem Kreuzungsbereich B 248 / Hermann Löns Straße / Am Reiterstadion.

-       Über Querungshilfe in die Hermann-Löns-Straße

-       In Richtung Stadtauswärts (Fußgänger) wie Radfahrer oder östlich der B 191 bis Zebrastreifen vor dem Kreuzungsbereich B 191 / Kolberger Allee  / Ordasstraße dann weiter östlich der B 191 bis Abzweig B 248 dann weiter östlich entlang der B 248 bis zur Einmündung Hermann-Löns-Straße 

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung

 

A) StDir Meyer weist eingangs darauf hin, dass der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) bereits im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Gänze vorgestellt wurde. Hierzu gibt es ergänzende Anträge zu radverkehrssichernden  Maßnahmen. Der VEP (gegebenenfalls inkl. ergänzender Maßnahmen zum Radverkehr) sollte nun als Status Quo festgestellt werden.

 

Herr Müller stellt den VEP in Bezug auf den Radverkehr nochmals kurz vor und stellt die entwickelten Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs dar. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, als Alternative zur Jeetzelallee zwei weitere Ost-West-Routen für den Radverkehr auszubauen, hier die Achse Marschtorstraße-Markt-Lange Straße-Mühlentor sowie die Seeroute entlang des Thielenburger Sees. Die Präsentation liegt dem Protokoll in Anlage I bei.

 

Rh Herzog verweist auf den Stadtratsbeschluss vom 18.10.2016, den VEP unter dem Aspekt "Barrierefreie Stadt" zu überprüfen. Dieser Beschluss sollte nunmehr auch umgesetzt werden.

AV Siemke schlägt dazu vor, die vorgestellten Empfehlungen in der Phase der Durchführungsplanung daraufhin zu überprüfen und einzuarbeiten.

Rh Schmidtke weist darauf hin, dass in der Konzeptplanung zur Neugestaltung der Schullandschaft ebenfalls eine Brücke über die Jeetzel geplant ist, diese jedoch an einer ganz anderen Stelle. StDir Meyer macht daraufhin deutlich, dass der VEP lediglich einen Rahmen darstellen kann, auf den eine Detailplanung aufgebaut werden muss.

Rh Krull empfindet den VEP als schlüssig und würde diesem zustimmen.

 

Rh Herzog macht deutlich, dass zum Schwerpunkt Radverkehr auch die Barrierefreiheit als weiterer Schwerpunkt in den VEP aufgenommen werden sollte. Gegebenenfalls müsste ein entsprechender Auftrag an Herrn Müller gehen. Er stellt dar, dass auch die fußläufigen Achsen weiter ausgebaut werden sollten und der Kfz-Verkehr untergeordnet werden muss. Er schlägt Querungshilfen vor, ähnlich den Querungshilfen in Lüchow am Busbahnhof. Diese sind äußerst effektiv um die Geschwindigkeiten zu reduzieren und führen durch die Bauart gleichzeitig nicht zu einer erhöhten Lärmbelästigung.

 

Nach Meinung von AV Siemke handelt es sich bei diesen Vorschlägen um die Detailplanung, die in der Durchführungsphase Berücksichtigung finden können. Er schlägt vor, dass der VEP in der Art zum Beschluss vom 18.10.2017 Bezug nimmt, dass dieser in der baulichen Umsetzung der Maßnahmen einzufließen hat.

 

StDir. Meyer erklärt, dass die Treppe am Parkplatz Schloßgraben ggfs. auch als Einzelmaßnahme oder im Rahmen der Förderung "Stadtgrün" zur Herstellung des barrierefreien Zugangs zum Thielenburger See umzusetzen ist. Außerdem weist er darauf hin, dass die Brücke über die Jeetzel zur Sicherung des Schulweges notwendig ist.

 

B) Rh Block stellt den Antrag der Fraktion Bündnis'90/ Die Grünen vor.

Herr Müller stellt 2 Ausbauvarianten für die Kreuzung B191/B248 vor, die die Verkehrsführung insbesondere für den Radverkehr klarer und sicherer machen würden (siehe Anlage I). Diese werden im Ausschuss diskutiert.

Er weist darauf hin, dass der Ausbau einer nicht befahrbaren Mittelinsel schwierig werden könnte, da der LKW-Verkehr weiterhin von der B248 auf die B191 links abbiegen können muss. Ein Linksabbiege-Verbot für LKW ist nicht möglich, da sich hier zwei Bundesstraßen kreuzen. Diese Fragen würden erst mit einer genaueren Planung beantwortet werden können.

 

Rh Block meint, dass der Begegnungsverkehr auf der Jeetzelbrücke nicht möglich ist, da der Radweg zu schmal ist. AV Siemke weist darauf hin, dass die Brücke vor etwa 5 Jahren saniert worden ist und in diesem Zuge der Radweg auf der westlichen Seite normgerecht für den Begegnungsverkehr gebaut worden ist.

 

StDir Meyer stellt klar, dass etwaige Querungshilfen auf der Bundesstraße durch den Straßenbaulastträger zu genehmigen und durch die Stadt zu finanzieren sind. Er spricht sich für Variante 2 aus und schlägt vor, diese in den VEP aufzunehmen.

Auf Nachfrage von Rh Block erläutert StDir Meyer, dass er keine Haftungspflicht der Stadt Dannenberg (Elbe) bei Unfällen aufgrund von unübersichtlicher Verkehrsführung erkennen kann.

 

Rh Herzog ergänzt, im Sinne einer zukunftsorientierten Planung sollte die Planung für die Querungshilfe auch eine Vorbereitung für eine Ampelanlage enthalten.

Herr Müller weist darauf hin, dass eine Ampelanlage möglich ist, jedoch hohe ständige Unterhaltungskosten mit sich bringt.

 

Rh Block weist auf eine weitere Gefahrenstelle für den Radverkehr hin. Vom Dömitzer Damm führt ein Radweg an die B191 und endet dort ohne Querungshilfe oder ähnliches.

Herr Müller sieht hier keinen Handlungsbedarf, da die Sichtverhältnisse sehr gut sind.

Rh Herzog unterstützt diese Auffassung. Alternativ steht auch der Weg über die Kreuzung mit Ampelanlage in Prisser zur Verfügung.

AV Siemke fügt hinzu, dass es sich hier nicht um einen gewidmeten Weg handelt. Er sieht daher ebenfalls keinen Handlungsbedarf.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

a) Der Verkehrsentwicklungsplan wird entsprechend den Vorschlägen der Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert fortgeschrieben.

b) Die durch die Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert vorgeschlagene Ausbauvariante 2 (Wegfall der Rechtsabbiegerspur von der B 191 auf die B 248) zur Verbesserung der Radverkehrsführung an der Kreuzung B191 /B 248 wird in den Verkehrsentwicklungsplan aufgenommen.