Sitzung: 28.11.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0551/2017
Sachverhalt:
A) Fortschreibung
des Verkehrsentwicklungsplanes
- Vortrag in der Sitzung
B) Es liegt ein
Antrag der Fraktion Bündnis `90 / Die Grünen vor, dieser ist der Vorlage als
Anlage I beigefügt.
Seitens der
Verwaltung wird zu den angesprochenen Punkten wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Aus Richtung
Prisser (Uelzener Straße ) Stadteinwärts in Richtung Innenstadt / Schulzentrum
und zurück.
- In Richtung Innenstadt nördlich der B 191
über Kreuzung Lüchower Straße / Develangring der Lüchower Straße folgend.
- In Richtung Schulzentrum über Kreuzung Lüchower Straße / Develangring
und über Einmündung
B 216 / B 191 westlich weiter an der B 191 bis Abzweig Riemanstraße
Zu 2. Aus Richtung
Prisser (Uelzener Straße) in Richtung Lüchower Straße / Hermann Löns Straße und
zurück.
- In Richtung Lüchower Straße nördlich der B
191 bis zur Querungshilfe vor der Einmündung zur B 248 dann weiter westlich
entlang der B 248 bis zur Querungshilfe vor dem Kreuzungsbereich B 248 /
Hermann Löns Straße / Am Reiterstadion.
- Zurück gleiche Strecke
Zu 3. Stadtauswärts
Lüchower Straße in Fahrtrichtung Prisser (Uelzener Straße) und Abbiegerverkehr
Richtung Krankenhaus, Leben-leben, Haus Sonnenschein, Elbe-Jeetzel-Schule,
Wendlandschule, Leben-leben Wohnheim
- In Richtung Stadtauswärts (Radfahrer)
östlich der B 191 bis zur Querungshilfe hinter der Einmündung der B 248 / dann
weiter westlich der B 248 bis zur Querungshilfe
vor dem Kreuzungsbereich B 248 / Hermann Löns Straße / Am Reiterstadion.
- Über Querungshilfe in die
Hermann-Löns-Straße
- In Richtung Stadtauswärts (Fußgänger) wie
Radfahrer oder östlich der B 191 bis Zebrastreifen vor dem Kreuzungsbereich B
191 / Kolberger Allee / Ordasstraße dann
weiter östlich der B 191 bis Abzweig B 248 dann weiter östlich entlang der B
248 bis zur Einmündung Hermann-Löns-Straße
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung
A) StDir Meyer weist eingangs darauf hin,
dass der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) bereits im Rahmen einer
Informationsveranstaltung in Gänze vorgestellt wurde. Hierzu gibt es ergänzende
Anträge zu radverkehrssichernden
Maßnahmen. Der VEP (gegebenenfalls inkl. ergänzender Maßnahmen zum
Radverkehr) sollte nun als Status Quo festgestellt werden.
Herr Müller stellt den VEP in Bezug auf
den Radverkehr nochmals kurz vor und stellt die entwickelten Maßnahmen zur
Verbesserung des Radverkehrs dar. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, als
Alternative zur Jeetzelallee zwei weitere Ost-West-Routen für den Radverkehr
auszubauen, hier die Achse Marschtorstraße-Markt-Lange Straße-Mühlentor sowie
die Seeroute entlang des Thielenburger Sees. Die Präsentation liegt dem
Protokoll in Anlage I bei.
Rh Herzog verweist auf den
Stadtratsbeschluss vom 18.10.2016, den VEP unter dem Aspekt "Barrierefreie
Stadt" zu überprüfen. Dieser Beschluss sollte nunmehr auch umgesetzt
werden.
AV Siemke schlägt dazu vor, die vorgestellten
Empfehlungen in der Phase der Durchführungsplanung daraufhin zu überprüfen und
einzuarbeiten.
Rh Schmidtke weist darauf hin, dass in der
Konzeptplanung zur Neugestaltung der Schullandschaft ebenfalls eine Brücke über
die Jeetzel geplant ist, diese jedoch an einer ganz anderen Stelle. StDir Meyer
macht daraufhin deutlich, dass der VEP lediglich einen Rahmen darstellen kann,
auf den eine Detailplanung aufgebaut werden muss.
Rh Krull empfindet den VEP als schlüssig
und würde diesem zustimmen.
Rh Herzog macht deutlich, dass zum
Schwerpunkt Radverkehr auch die Barrierefreiheit als weiterer Schwerpunkt in
den VEP aufgenommen werden sollte. Gegebenenfalls müsste ein entsprechender
Auftrag an Herrn Müller gehen. Er stellt dar, dass auch die fußläufigen Achsen
weiter ausgebaut werden sollten und der Kfz-Verkehr untergeordnet werden muss.
Er schlägt Querungshilfen vor, ähnlich den Querungshilfen in Lüchow am
Busbahnhof. Diese sind äußerst effektiv um die Geschwindigkeiten zu reduzieren
und führen durch die Bauart gleichzeitig nicht zu einer erhöhten
Lärmbelästigung.
Nach Meinung von AV Siemke handelt es sich
bei diesen Vorschlägen um die Detailplanung, die in der Durchführungsphase
Berücksichtigung finden können. Er schlägt vor, dass der VEP in der Art zum Beschluss
vom 18.10.2017 Bezug nimmt, dass dieser in der baulichen Umsetzung der
Maßnahmen einzufließen hat.
StDir. Meyer erklärt, dass die Treppe am
Parkplatz Schloßgraben ggfs. auch als Einzelmaßnahme oder im Rahmen der
Förderung "Stadtgrün" zur Herstellung des barrierefreien Zugangs zum
Thielenburger See umzusetzen ist. Außerdem weist er darauf hin, dass die Brücke
über die Jeetzel zur Sicherung des Schulweges notwendig ist.
B) Rh Block stellt den Antrag der Fraktion
Bündnis'90/ Die Grünen vor.
Herr Müller stellt 2 Ausbauvarianten für
die Kreuzung B191/B248 vor, die die Verkehrsführung insbesondere für den
Radverkehr klarer und sicherer machen würden (siehe Anlage I). Diese werden im
Ausschuss diskutiert.
Er weist darauf hin, dass der Ausbau einer
nicht befahrbaren Mittelinsel schwierig werden könnte, da der LKW-Verkehr
weiterhin von der B248 auf die B191 links abbiegen können muss. Ein
Linksabbiege-Verbot für LKW ist nicht möglich, da sich hier zwei Bundesstraßen
kreuzen. Diese Fragen würden erst mit einer genaueren Planung beantwortet
werden können.
Rh Block meint, dass der Begegnungsverkehr
auf der Jeetzelbrücke nicht möglich ist, da der Radweg zu schmal ist. AV Siemke
weist darauf hin, dass die Brücke vor etwa 5 Jahren saniert worden ist und in
diesem Zuge der Radweg auf der westlichen Seite normgerecht für den
Begegnungsverkehr gebaut worden ist.
StDir Meyer stellt klar, dass etwaige
Querungshilfen auf der Bundesstraße durch den Straßenbaulastträger zu
genehmigen und durch die Stadt zu finanzieren sind. Er spricht sich für
Variante 2 aus und schlägt vor, diese in den VEP aufzunehmen.
Auf Nachfrage von Rh Block erläutert StDir
Meyer, dass er keine Haftungspflicht der Stadt Dannenberg (Elbe) bei Unfällen
aufgrund von unübersichtlicher Verkehrsführung erkennen kann.
Rh Herzog ergänzt, im Sinne einer
zukunftsorientierten Planung sollte die Planung für die Querungshilfe auch eine
Vorbereitung für eine Ampelanlage enthalten.
Herr Müller weist darauf hin, dass eine
Ampelanlage möglich ist, jedoch hohe ständige Unterhaltungskosten mit sich
bringt.
Rh Block weist auf eine weitere
Gefahrenstelle für den Radverkehr hin. Vom Dömitzer Damm führt ein Radweg an
die B191 und endet dort ohne Querungshilfe oder ähnliches.
Herr Müller sieht hier keinen
Handlungsbedarf, da die Sichtverhältnisse sehr gut sind.
Rh Herzog unterstützt diese Auffassung.
Alternativ steht auch der Weg über die Kreuzung mit Ampelanlage in Prisser zur
Verfügung.
AV Siemke fügt hinzu, dass es sich hier
nicht um einen gewidmeten Weg handelt. Er sieht daher ebenfalls keinen
Handlungsbedarf.
Der Ausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Der Verkehrsentwicklungsplan wird entsprechend
den Vorschlägen der Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert fortgeschrieben.
b) Die durch die Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing.
Schubert vorgeschlagene Ausbauvariante 2 (Wegfall der Rechtsabbiegerspur
von der B 191 auf die B 248) zur Verbesserung der Radverkehrsführung an der
Kreuzung B191 /B 248 wird in den Verkehrsentwicklungsplan aufgenommen.