Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 28.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Am Spring m.ö.B zu ändern. Mit der Änderung wird der Betrieb Eggers Landmaschinen durch Ausweisung eines Mischgebietes planungsrechtlich abgesichert. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren durch die Samtgemeinde Elbaltaue geändert.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.08.2017 bis zum 25.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises wurden die textlichen. Festsetzungen geringfügig geändert, sodass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 12.10.2017 bis zum 26.10.2017 erneut Stellungnahmen eingeholt worden sind. Hierbei wurden die Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Die Einholung der Stellungnahmen wurden auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 S. 2-4 BauGB).

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgebracht, die gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (Anlage II) abgewogen worden sind.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. 1. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen werden kann.

 

Frau Basedow trägt den Sachverhalt vor.

Rh Block erkundigt sich nach der externen Kompensationsfläche in Schwiepke. Er ist der Meinung, dass der räumliche Zusammenhang hier nicht mehr gegeben ist. Die Kompensation eines Eingriffes sollte direkt mit dem Eingriff in Verbindung stehen. Rh Herzog unterstützt diese Forderung.

 

Rh Herzog erkundigt sich nach der Lärmbelästigung für die nahe gelegene Wohnbebauung. Nach der Stellungnahme des Bürgers aus Braasche würde die zulässige Lärmbelästigung um 30 % überschritten.

Frau Basedow erklärt, dass in der Stellungnahme zwei verschiedene Richtwerte vermischt worden sind. Für Gewerbe- und Freizeitlärm im Mischgebiet gelten die Werte tags 60 db und nacht 45 db, für Verkehrslärm jedoch tags 60 und nacht 50 db.

Die Einhaltung der Richtwerte für den Gewerbe- und Freizeitlärm im Mischgebiet muss im Rahmen des nachgeordneten Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Der prognostizierte Schallpegel durch den Verkehrslärm liegt bei tags 63,5 db und nacht 57,7 db. Damit die Richtwerte eingehalten werden können, wurden im Bebauungsplan Lärmpegelbereiche festgesetzt.

 

StDir. Meyer erklärt auf Nachfrage, dass bei späterer Lärmbelästigung der Anwohner durch den Gewerbebetrieb zwar rechtlich die Anwohner in der Beweispflicht wären, in der Praxis die Messungen bei Beschwerden aber durch die Behörden durchgeführt und die Einhaltung der Richtwerte durch die Betriebe nachgewiesen werden muss.

Er stimmt den Vorrednern zu, dass die Kompensation von Eingriffen möglichst in einem engeren Zusammenhang mit den Eingriffen geplant werden sollten. Er weist aber darauf hin, dass es in Zukunft immer schwieriger wird, in der Samtgemeinde Elbtalaue Kompensationen zu verwirklichen, da durch die flächendeckende Ausweisung von Schutzgebieten kein Ausgleich mehr möglich ist.

 

Rh Krull bittet darum, künftig darauf zu achten, dass Kompensationen ortsnah, zumindest im Gemeindegebiet des Eingriffes durchgeführt werden.

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. - 1. Änderung und Erweiterung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.