Sitzung: 28.11.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0525/2017
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 28.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Am Spring m.ö.B zu
ändern. Mit der Änderung wird der Betrieb Eggers Landmaschinen durch Ausweisung
eines Mischgebietes planungsrechtlich abgesichert. Der Flächennutzungsplan wird
im Parallelverfahren durch die Samtgemeinde Elbaltaue geändert.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.08.2017 bis
zum 25.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden
und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahme des Landkreises wurden die textlichen. Festsetzungen geringfügig
geändert, sodass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 12.10.2017 bis zum
26.10.2017 erneut Stellungnahmen eingeholt worden sind. Hierbei wurden die
Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Die Einholung der
Stellungnahmen wurden auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie
die berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 S. 2-4
BauGB).
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgebracht, die gem. dem
Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
(Anlage II) abgewogen worden sind.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. 1. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen werden kann.
Frau Basedow
trägt den Sachverhalt vor.
Rh Block
erkundigt sich nach der externen Kompensationsfläche in Schwiepke. Er ist der
Meinung, dass der räumliche Zusammenhang hier nicht mehr gegeben ist. Die
Kompensation eines Eingriffes sollte direkt mit dem Eingriff in Verbindung
stehen. Rh Herzog unterstützt diese Forderung.
Rh Herzog
erkundigt sich nach der Lärmbelästigung für die nahe gelegene Wohnbebauung.
Nach der Stellungnahme des Bürgers aus Braasche würde die zulässige
Lärmbelästigung um 30 % überschritten.
Frau Basedow
erklärt, dass in der Stellungnahme zwei verschiedene Richtwerte vermischt
worden sind. Für Gewerbe- und Freizeitlärm im Mischgebiet gelten die Werte tags
60 db und nacht 45 db, für Verkehrslärm jedoch tags 60 und nacht 50 db.
Die Einhaltung
der Richtwerte für den Gewerbe- und Freizeitlärm im Mischgebiet muss im Rahmen
des nachgeordneten Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Der
prognostizierte Schallpegel durch den Verkehrslärm liegt bei tags 63,5 db und
nacht 57,7 db. Damit die Richtwerte eingehalten werden können, wurden im
Bebauungsplan Lärmpegelbereiche festgesetzt.
StDir. Meyer
erklärt auf Nachfrage, dass bei späterer Lärmbelästigung der Anwohner durch den
Gewerbebetrieb zwar rechtlich die Anwohner in der Beweispflicht wären, in der
Praxis die Messungen bei Beschwerden aber durch die Behörden durchgeführt und
die Einhaltung der Richtwerte durch die Betriebe nachgewiesen werden muss.
Er stimmt den
Vorrednern zu, dass die Kompensation von Eingriffen möglichst in einem engeren
Zusammenhang mit den Eingriffen geplant werden sollten. Er weist aber darauf
hin, dass es in Zukunft immer schwieriger wird, in der Samtgemeinde Elbtalaue
Kompensationen zu verwirklichen, da durch die flächendeckende Ausweisung von
Schutzgebieten kein Ausgleich mehr möglich ist.
Rh Krull bittet darum, künftig darauf zu achten, dass
Kompensationen ortsnah, zumindest im Gemeindegebiet des Eingriffes durchgeführt
werden.
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. - 1. Änderung und
Erweiterung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.