Sitzung: 27.11.2017 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0506/2017
Der Jahresabschluss
2015 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im September 2017 vorgelegt. Die Prüfung
des Abschlusses wurde am 13.10.2017 beendet.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 15-16 des Prüfberichts auf einige Fehler hin:
4.1 Bestände auf dem
Eröffnungsbilanzkonto
Hier bemängelt das RPA dass dass Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und
einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser
Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals
Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat
vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann
nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen
Wert. Eine Lösung wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.
4.2 Säumniszuschläge
Bei der Gemeinde werden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.
Diese Änderung wurde seitens der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen und nunmehr ab 01.01.2017 umgesetzt.
4.3 Wertberichtigung
von Forderungen
Nach Ansicht des RPA beinhaltet die Schlussbilanz zum 31.12.2015 auch Forderungen, deren Werthaltigkeit zumindest zweifelhaft erscheine, und dass diese außerplanmäßig abgeschrieben werden müssten. Der Hinweis ist grundsätzlich korrekt. Dies wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wie folgt durchgeführt:
Die
Bewertung des Finanzvermögens und der liquiden Mittel erfolgte anhand des
Nominalwertes. Es finden mindestens zweimal jährlich Besprechungen statt, zum
einen zwischen Kassenleiter, stellv. Kassenleiterin und FBL 2 (für Forderungen
bis 150,00 Euro), zum anderen mit den betroffenen Fachdienstleitern (für höhere
Forderungen), in denen entschieden wird, wie mit zweifelhaften Forderungen
umgegangen Wertberichtigung/Erlass/befristetet oder unbefristete
Niederschlagung) wird.
4.4 Verfügungsmittel
An dieser Stelle
wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes bemängelt, dass vorweihnachtliche
Geschenkgutscheine aus Verfügungsmitteln hätten beglichen werden müssen und
nicht wie geschehen aus dem Sachkonto 427130 (Öffentlichkeitsarbeit). Auf Grund
der Geringfügigkeit von 80,- € und dass auch mit diesem Aufwand die
Verfügungsmittel bei weitem nicht aufgebraucht wurden, wurde von einer späteren
Korrektur abgesehen.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von 19.058,54 € und ein außerordentliches
Ergebnis von 2.997,63 € erzielt. Der Überschuss verringert die doppischen
Fehlbeträge aus Vorjahren auf -214.570,18 € und ist gem. § 24 GemHKVO in der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abzudecken.
Folgende
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden 2015:
1. Budget
1: Hier kam periodenfremden Aufwendungen/Auszahlungen für die Knappschaft Bahn
See für die Jahre 2011-2014 sowie Mehraufwendungen und –auszahlungen für
aktives Personal.
2. „Budget
61“: In 2015 kam es zu überplanmäßigen Aufwendungen für Gewerbesteuer-, Kreis-
und Samtgemeindeumlage. Bei den überplanmäßigen Auszahlungen liegt die Ursache
bei der Gewerbesteuerumlage und den Rechnungsprüfgebühren für Jahresabschlüsse.
Herr
Pauls gibt Erläuterungen zum Sachverhalt und geht auf einige Details ein.
Das
Jahresergebnis 2015 ist besser ausgefallen als 2016, und zwar mit einem Plus
von 22.000 ,- €, im Finanzhaushalt sogar + 37.000,- € , so dass 2015 also
liquide Mittel von 45.000,- € vorhanden waren.
Der
Gesamtfehlbedarf am Ende des Jahres betrug immer noch 214.500,- €.
Es
gab Mehrerträge bei der Gewerbesteuer i. H. v. 18.000,- € und der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer fiel mit 8.700,- € höher aus als geplant. Bei der Straßenunterhaltung wurden 11.100,- € eingespart.
Zu
Punkt 4.4. des Berichtes des RPA ist nur zu sagen, dass das künftig auf dem
richtigen Sachkonto gebucht wird.
Bgm
Deegen ergänzt, dass sich die Aufwendungen aus Verfügungsmitteln nach Anzahl
der besonderen Anlässen im Jahr richtet.
Der
Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2015
gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
b) Der Rat erteilt der Bürgermeisterin
Entlastung für das Haushaltsjahr 2015
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 22.056,17 € verringert die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf
einen Gesamtfehlbetrag von -214.570,18 €
d) Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen
(8.949,46 €) und Auszahlungen (10.024,15 €) im Budget 1 sowie die
überplanmäßigen Aufwendungen (3.987,57 €) und Auszahlungen (4.605,80 €) im
Budget 61 werden genehmigt