Bgm Schulz berichtet, dass einige Grundeigentümer im Bereich der „Gartenstraße“ Wasser in ihren Kellern haben. Hier ist man allgemein der Auffassung, dass das dort einsickernde Wasser aus nicht intakten Abflussleitungen über das Erdreich in die Häuser eindringt. Der Gemeinde wurde mangelnde bzw. unterlassene Wartung der Leitungen unterstellt. Es kam zu mehreren Gesprächen und etlichen Schreiben.

Bei den Gesprächen wurde deutlich gemacht, dass es sich beim Rohrnetz um ein geschlossenes System handelt, aus dem nach außen kein Wasser austritt und es auch nicht der Grundstücksentwässerung dient. Behauptet wurde auch, dass es auf der nördlichen Seite der Bahn ebenfalls einen Abzugsgraben gab. Dem wurde allerdings widersprochen. Dieses ist auf Karten auch eindeutig erkennbar. Gemeinsam mit einer Betroffenen wurden die Schächte an deren Grundstücksgrenze kontrolliert. In dem Schacht vor der Ableitung in den Bahngraben stand das Wasser in der gleichen Höhe wie im Bahnseitengraben, was dem derzeitigen Grundwasserstand entsprach. Hingewiesen wurde auch auf die Wasserstände in den Gartenteichen, die das gleiche Niveau anzeigten. Dies sind sichere Hinweise, dass das Wasser, welches in die Häuser eindringt, Grund- bzw. Schichtenwasser ist, welches über verschiedene Bodenschichten geführt wird. Diese Sichtweise wurde vom Wasserverband geteilt.

Einige Maßnahmen wurden vorgezogen und durchgeführt, da sie ohnehin vorgesehen waren. Der Bahnseitengraben wurde ausgebaggert. Die Rohrleitung unter der Bahn bis zum angesprochenen Schacht wurde gespült. Es wurde dabei ein ungehinderter Wasserabfluss festgestellt. Trotz dieser Maßnahmen zeigte sich, dass im Bahnseitengraben kein Absinken des vorigen Niveaus unterhalb des Grundwasserstandes erkennbar war.

Von einer Anwohnerin wurde ferner die Deutsche Bahn angesprochen, sich der Angelegenheit anzunehmen. Mit einem Sachverständigen und einer von der Deutschen Bahn beauftragten Firma aus Hamburg sollte zu meinem Unverständnis eine Kontrolle der Reinigung der 600er-Rohrleitung vom Bahnübergang bis zu der Querung zum Bahngraben vorgenommen werden. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Obwohl auf die Zusammenhänge hingewiesen wurde, ausgelöst durch die extremen starken Niederschläge, konnte nicht erreicht werden, dass die Sichtweise der Gemeinde unter Hinzuziehung von Fachleuten akzeptiert wird. Vorschläge an die Betroffenen, wie z.B. die Anlage eines Saugbrunnens, der tiefer wie die Kellersohle angelegt ist und von dem das sich dort sammelnde Wasser abpumpen lässt, wurden nicht in Erwägung gezogen.

Augenfällig ist, dass die Grundstückseigentümer teilweise ihre Dachentwässerung frei und ungeführt an der Hauswand herunterplätschern lassen.

Er weist darauf hin, dass alte Unterlagen zeigen, dass das Gelände um den Bahnbereich herum als Moor ausgewiesen war. Möglicherweise bildet der errichtete Bahnkörper eine Barriere, so dass bei hohen Wasserständen des Grundwassers dieses nicht abgeführt werden kann. Der Bahnseitengraben ist mehr oder weniger nur für die Flächen südlich der Bahn angelegt worden. Auch hier gibt es Grundwasserprobleme, die bei vielen Grundstücken der Bahnhofstraße ein ganzjähriges Abpumpen von eindringendem Wasser in den Kellern erfordert.