Sitzung: 10.10.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
einige Grundeigentümer im Bereich der „Gartenstraße“ Wasser in ihren Kellern
haben. Hier ist man allgemein der Auffassung, dass das dort einsickernde Wasser
aus nicht intakten Abflussleitungen über das Erdreich in die Häuser eindringt.
Der Gemeinde wurde mangelnde bzw. unterlassene Wartung der Leitungen unterstellt.
Es kam zu mehreren Gesprächen und etlichen Schreiben.
Bei den Gesprächen wurde
deutlich gemacht, dass es sich beim Rohrnetz um ein geschlossenes System
handelt, aus dem nach außen kein Wasser austritt und es auch nicht der
Grundstücksentwässerung dient. Behauptet wurde auch, dass es auf der nördlichen
Seite der Bahn ebenfalls einen Abzugsgraben gab. Dem wurde allerdings
widersprochen. Dieses ist auf Karten auch eindeutig erkennbar. Gemeinsam mit
einer Betroffenen wurden die Schächte an deren Grundstücksgrenze kontrolliert.
In dem Schacht vor der Ableitung in den Bahngraben stand das Wasser in der
gleichen Höhe wie im Bahnseitengraben, was dem derzeitigen Grundwasserstand
entsprach. Hingewiesen wurde auch auf die Wasserstände in den Gartenteichen,
die das gleiche Niveau anzeigten. Dies sind sichere Hinweise, dass das Wasser,
welches in die Häuser eindringt, Grund- bzw. Schichtenwasser ist, welches über
verschiedene Bodenschichten geführt wird. Diese Sichtweise wurde vom
Wasserverband geteilt.
Einige Maßnahmen wurden
vorgezogen und durchgeführt, da sie ohnehin vorgesehen waren. Der
Bahnseitengraben wurde ausgebaggert. Die Rohrleitung unter der Bahn bis zum
angesprochenen Schacht wurde gespült. Es wurde dabei ein ungehinderter
Wasserabfluss festgestellt. Trotz dieser Maßnahmen zeigte sich, dass im
Bahnseitengraben kein Absinken des vorigen Niveaus unterhalb des
Grundwasserstandes erkennbar war.
Von einer Anwohnerin wurde
ferner die Deutsche Bahn angesprochen, sich der Angelegenheit anzunehmen. Mit
einem Sachverständigen und einer von der Deutschen Bahn beauftragten Firma aus
Hamburg sollte zu meinem Unverständnis eine Kontrolle der Reinigung der
600er-Rohrleitung vom Bahnübergang bis zu der Querung zum Bahngraben
vorgenommen werden. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Obwohl auf die
Zusammenhänge hingewiesen wurde, ausgelöst durch die extremen starken
Niederschläge, konnte nicht erreicht werden, dass die Sichtweise der Gemeinde
unter Hinzuziehung von Fachleuten akzeptiert wird. Vorschläge an die Betroffenen,
wie z.B. die Anlage eines Saugbrunnens, der tiefer wie die Kellersohle angelegt
ist und von dem das sich dort sammelnde Wasser abpumpen lässt, wurden nicht in
Erwägung gezogen.
Augenfällig ist, dass die
Grundstückseigentümer teilweise ihre Dachentwässerung frei und ungeführt an der
Hauswand herunterplätschern lassen.
Er weist darauf hin, dass
alte Unterlagen zeigen, dass das Gelände um den Bahnbereich herum als Moor
ausgewiesen war. Möglicherweise bildet der errichtete Bahnkörper eine Barriere,
so dass bei hohen Wasserständen des Grundwassers dieses nicht abgeführt werden
kann. Der Bahnseitengraben ist mehr oder weniger nur für die Flächen südlich
der Bahn angelegt worden. Auch hier gibt es Grundwasserprobleme, die bei vielen
Grundstücken der Bahnhofstraße ein ganzjähriges Abpumpen von eindringendem
Wasser in den Kellern erfordert.