Sitzung: 10.10.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
die Gemeinde Zernien mit Schreiben von der unteren Wasserbehörde des
Landkreises aufgefordert wird, für die Einleitung des gesammelten
Oberflächenwassers und deren Einleitung in das Verdunstungs- und
Versickerungsbecken bei Sellien einen Antrag bei der vorstehenden Behörde zu
stellen. Zur weiteren Bearbeitung wurde das Schreiben an die Samtgemeinde weitergereicht,
da Einleitungsmengen zu berechnen sind. Auch ist eine Kartierung über die
Flächen vorzunehmen, von denen das Oberflächenwasser abgeführt wird. Zusätzlich
sind Überlegungen anzustellen, wie die Aufnahmefläche bei Sellien evtl.
vergrößert werden kann, da seit längerer Zeit eine Überflutung des angrenzenden
Privatwaldes erfolgt.
Vor der Erarbeitung der
Unterlagen und der Umsetzung bzw. der Einleitung von Maßnahmen müssen mit den
unterschiedlichen Einleitern Verträge über Kostenteilungen ausgehandelt und
geschlossen werden. Die Einleiter sind der Bund mit der B 191, der Landkreis
mit der K 21, der Wasserverband mit dem Klärwerk Zernien, die Samtgemeinde mit
dem OV Z 8, landwirtschaftliche Flächen anliegend am Z 8, mehrere Drainagen von
landwirtschaftlichen Flächen, die Wasser dem Bahnseitengraben zuführen, der Ort
Zernien selbst aus dem Netz der Oberflächenentwässerung in seiner Zuständigkeit
und eine geringe Anzahl von privaten Einleitern.
Zu berücksichtigen ist das Grundwasser, welches in den Bahnseitengraben eintritt und sich als kleines Fließgewässer darstellt und einer gewissen Höhe ebenfalls in Richtung Sellien abfließt.