Bgm Schulz berichtet, dass die Gemeinde Zernien mit Schreiben von der unteren Wasserbehörde des Landkreises aufgefordert wird, für die Einleitung des gesammelten Oberflächenwassers und deren Einleitung in das Verdunstungs- und Versickerungsbecken bei Sellien einen Antrag bei der vorstehenden Behörde zu stellen. Zur weiteren Bearbeitung wurde das Schreiben an die Samtgemeinde weitergereicht, da Einleitungsmengen zu berechnen sind. Auch ist eine Kartierung über die Flächen vorzunehmen, von denen das Oberflächenwasser abgeführt wird. Zusätzlich sind Überlegungen anzustellen, wie die Aufnahmefläche bei Sellien evtl. vergrößert werden kann, da seit längerer Zeit eine Überflutung des angrenzenden Privatwaldes erfolgt.

Vor der Erarbeitung der Unterlagen und der Umsetzung bzw. der Einleitung von Maßnahmen müssen mit den unterschiedlichen Einleitern Verträge über Kostenteilungen ausgehandelt und geschlossen werden. Die Einleiter sind der Bund mit der B 191, der Landkreis mit der K 21, der Wasserverband mit dem Klärwerk Zernien, die Samtgemeinde mit dem OV Z 8, landwirtschaftliche Flächen anliegend am Z 8, mehrere Drainagen von landwirtschaftlichen Flächen, die Wasser dem Bahnseitengraben zuführen, der Ort Zernien selbst aus dem Netz der Oberflächenentwässerung in seiner Zuständigkeit und eine geringe Anzahl von privaten Einleitern.

Zu berücksichtigen ist das Grundwasser, welches in den Bahnseitengraben eintritt und sich als kleines Fließgewässer darstellt und einer gewissen Höhe ebenfalls in Richtung Sellien abfließt.