SgBgm Meyer berichtet, dass der Verwaltung nunmehr Unterlagen der LNVG zum o.g. Thema vorliegen. Allerdings sind diese mit dem Hinweis auf einen „internen Gebrauch“ versehen. Seitens der Verwaltung wird derzeit geklärt, inwieweit Ratsmitgliedern hier Akteneinsicht gewährt werden kann, um dann allen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.