Sitzung: 26.10.2017 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0486/2017
AV Harms berichtet,
wie bereits in TOP 3 angekündigt, dass Rh Sperling mit E-Mail vom 24.10.2017
den Antrag gestellt hat, den Erweiterungsbau des Feuerwehrhauses in Karwitz mit
einer Gesamtsumme von 165.000,00 € in den Investitionsplan der Samtgemeinde
Elbtalaue mit aufzunehmen.
Die in diesem
Zusammenhang von Herrn Dipl.-Ing. Joachim Flindt erstellte vierseitige
Kostenschätzung wurde vor Sitzungsbeginn verteilt.
Die Anwesenden
beschließen einstimmig, die Angelegenheit mit in die Diskussion aufzunehmen.
Anschließend
erläutert Frau Ringel den Sachverhalt an der Vorlage:
Zum
Ergebnishaushalt:
Zur Bewirtschaftung
der 23 vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser werden die in der Anlage zur Vorlage
aufgeführten Unterhaltungskosten benötigt.
Zum
Finanzhaushalt:
Es liegt ein
politischer Beschluss vor, der vorsieht, dass für die Feuerwehr ein
Feuerwehr-bedarfsplan aufgestellt wird. Dieser Plan soll für die weiteren
Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes beachtet werden. Da derzeit der
Feuerwehrbedarfsplan noch nicht vorliegt, wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, dass im Rahmen der Finanzplanung 2018 lediglich der Bedarf für
den Ankauf eines Grundstückes für die Feuerwehr Metzingen in Höhe von 30.000,00
Euro vorgesehen wird. Die Planung der weiteren Kosten für die folgenden
Haushaltsjahre wird dann nach Vorlage und Auswertung des Bedarfsplanes erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine konkrete Maßnahmenplanung nicht möglich.
Herr Kern erstattet
aus aktuellem Anlass (Haushaltsplanung 2018) einen kurzen Bericht über die
Haushaltssituation und betont, dass die Handlungsfähigkeit im Bereich des
Ergebnishaushaltes im nächsten Jahr stark eingeschränkt ist.
Des Weiteren
belehrt er die Anwesenden darüber, dass es für vorgesehene Investitionen wie z.
B. Baumaßnahmen (Finanzhaushalt) grundsätzlich einer schriftlichen Begründung
über die Notwendigkeit bedarf, in der auch die Höhe der Kosten anzugeben ist.
Sofern
diesbezüglich im Rahmen der Haushaltsplanung keine abschließende Aussage
getroffen werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Mittel in einem
sogenannten Nachtragshaushaltsplan zur Verfügung zu stellen.
GemBM Meyer
verweist auch auf die im Jahr 2016 erfolgten Bereisungen der einzelnen
Feuerwehrhäuser und auf die darin im Brandschutzausschuss erarbeitete
Prioritätenliste.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
a) Die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten
Haushaltsansätze für die Haushaltsjahre 2018 ff. für die Feuerwehrgerätehäuser
werden empfohlen. (Ergebnishaushalt)
b) Es wird im Rahmen der Finanzplanung für das
Haushaltsjahr 2018 empfohlen, finanzielle Mittel in Höhe von 30.000,00 Euro zu
Ankauf eines Grundstückes für die Feuerwehr Metzingen bereitzustellen.
(Finanzhaushalt)
Die
Ausschussmitglieder sowie auch GemBM Meyer erheben Bedenken, dass die 30.000,00
Euro für den Erwerb des Grundstückes ausreichen.
Nach ausgiebiger
Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten
Haushaltsansätze für die Haushaltsjahre 2018 ff. für die Feuerwehrgerätehäuser
werden empfohlen. (Ergebnishaushalt)
b)
Es wird im Rahmen der Finanzplanung für das
Haushaltsjahr 2018 empfohlen, finanzielle Mittel in Höhe von 40.000,00 €
für den Ankauf eines Grundstückes für die Feuerwehr Metzingen bereitzustellen.
(Finanzhaushalt)
c)
Nach Vorliegen des Feuerwehrbedarfsplanes werden in
einem Nachtragshaushaltsplan für ein Objekt entsprechende Mittel zur
Realisierung eingestellt.
Des Weiteren werden weitere Maßnahmen für die Folgejahre im
Investitionsprogramm aufgenommen.