Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

AV Harms berichtet, wie bereits in TOP 3 angekündigt, dass Rh Sperling mit E-Mail vom 24.10.2017 den Antrag gestellt hat, den Erweiterungsbau des Feuerwehrhauses in Karwitz mit einer Gesamtsumme von 165.000,00 € in den Investitionsplan der Samtgemeinde Elbtalaue mit aufzunehmen.

Die in diesem Zusammenhang von Herrn Dipl.-Ing. Joachim Flindt erstellte vierseitige Kostenschätzung wurde vor Sitzungsbeginn verteilt.

Die Anwesenden beschließen einstimmig, die Angelegenheit mit in die Diskussion aufzunehmen.

 

Anschließend erläutert Frau Ringel den Sachverhalt an der Vorlage:

 

Zum Ergebnishaushalt:

Zur Bewirtschaftung der 23 vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser werden die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Unterhaltungskosten benötigt.

 

Zum Finanzhaushalt:

Es liegt ein politischer Beschluss vor, der vorsieht, dass für die Feuerwehr ein Feuerwehr-bedarfsplan aufgestellt wird. Dieser Plan soll für die weiteren Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes beachtet werden. Da derzeit der Feuerwehrbedarfsplan noch nicht vorliegt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass im Rahmen der Finanzplanung 2018 lediglich der Bedarf für den Ankauf eines Grundstückes für die Feuerwehr Metzingen in Höhe von 30.000,00 Euro vorgesehen wird. Die Planung der weiteren Kosten für die folgenden Haushaltsjahre wird dann nach Vorlage und Auswertung des Bedarfsplanes erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine konkrete Maßnahmenplanung nicht möglich.

 

Herr Kern erstattet aus aktuellem Anlass (Haushaltsplanung 2018) einen kurzen Bericht über die Haushaltssituation und betont, dass die Handlungsfähigkeit im Bereich des Ergebnishaushaltes im nächsten Jahr stark eingeschränkt ist.

Des Weiteren belehrt er die Anwesenden darüber, dass es für vorgesehene Investitionen wie z. B. Baumaßnahmen (Finanzhaushalt) grundsätzlich einer schriftlichen Begründung über die Notwendigkeit bedarf, in der auch die Höhe der Kosten anzugeben ist.

Sofern diesbezüglich im Rahmen der Haushaltsplanung keine abschließende Aussage getroffen werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Mittel in einem sogenannten Nachtragshaushaltsplan zur Verfügung zu stellen.

GemBM Meyer verweist auch auf die im Jahr 2016 erfolgten Bereisungen der einzelnen Feuerwehrhäuser und auf die darin im Brandschutzausschuss erarbeitete Prioritätenliste.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)      Die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Haushaltsansätze für die Haushaltsjahre 2018 ff. für die Feuerwehrgerätehäuser werden empfohlen. (Ergebnishaushalt)

b)      Es wird im Rahmen der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 empfohlen, finanzielle Mittel in Höhe von 30.000,00 Euro zu Ankauf eines Grundstückes für die Feuerwehr Metzingen bereitzustellen. (Finanzhaushalt)

 

Die Ausschussmitglieder sowie auch GemBM Meyer erheben Bedenken, dass die 30.000,00 Euro für den Erwerb des Grundstückes ausreichen.

 

 

Nach ausgiebiger Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)      Die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Haushaltsansätze für die Haushaltsjahre 2018 ff. für die Feuerwehrgerätehäuser werden empfohlen. (Ergebnishaushalt)

 

b)      Es wird im Rahmen der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 empfohlen, finanzielle Mittel in Höhe von 40.000,00 € für den Ankauf eines Grundstückes für die Feuerwehr Metzingen bereitzustellen. (Finanzhaushalt)

 

c)       Nach Vorliegen des Feuerwehrbedarfsplanes werden in einem Nachtragshaushaltsplan für ein Objekt entsprechende Mittel zur Realisierung eingestellt.
Des Weiteren werden weitere Maßnahmen für die Folgejahre im Investitionsprogramm aufgenommen.