Sitzung: 26.10.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 22/0440/2017
FDL Maatsch trägt den Sachverhalt vor.
Zur
höheren Besteuerung von „gefährlichen Hunden“ (sog. Aggressivhunde) hat das
Bundesverwaltungs-gericht am 15.10.2014 (9 C 8.13) eine richtungsweisende
Entscheidung getroffen, die inzwischen durch verschiedene Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgerichte weiter ergänzt und konkretisiert worden ist.
Die Höherbesteuerung
ist demnach zwar grundsätzlich weiter zulässig, aber auf ein Vielfaches der
„Normalsätze“ zu begrenzen. Der mit der erhöhten Besteuerung verfolgte Zweck
der Eindämmung gefährlicher Hunde darf keine „erdrosselnde Wirkung“ haben und
damit die Haltung jeder Art von Aggressivhunden nicht unmöglich machen.
In der
Rechtsprechung hat sich inzwischen eine zweidimensionale Faustformel
entwickelt. Einerseits sollte die erhöhte Steuer nicht mehr als das 12-fache
des „normalen“ Steuersatzes für den jeweiligen Hund betragen und andererseits
nicht die Höhe der durchschnittlichen jährlichen Haltungskosten für einen Hund
übersteigen. Die durchschnittlichen Haltungskosten werden von den Gerichten bei
etwa 1.000 €/Jahr angesiedelt. Hierbei sind die auch anzusetzenden einmaligen
Kosten für Anschaffung, Bestattung etc. und besonderen Kosten aufgrund der
Aggressivhundeigenschaft noch nicht berücksichtigt.
Der
laut Satzung der Gemeinde einheitlich für jeden Aggressivhund vorgesehene
Steuersatz beträgt 620,00 €. Die Normalsätze betragen 16,00 € für den ersten,
30,00 € für den zweiten und 50,00 € für jeden weiteren Hund. Der jetzige
Aggressivhundsatz beträgt das 39-fache der Ersthundsteuer, das 21-fache der
Zweithundsteuer und das 12-fache der Steuer für weitere Hunde.
Um die
gerichtliche Beanstandung der Hundesteuersatzung zu vermeiden, wird die
Anpassung des augenblicklich rechtswidrigen Steuersatzes für Aggressivhunde
empfohlen. Da die regulären Steuersätze im Vergleich zu den übrigen Gemeinden
sehr moderat sind, wird auch hier eine Anpassung angeregt.
Außerdem
wird die Umstellung auf eine monatliche Berechnungsweise empfohlen. In der
bisherigen Satzung ist als kleinster Berechnungszeitraum das Vierteljahr
vorgesehen, d.h. An-, Ab- und Ummeldung sind immer nur zum Beginn des folgenden
Kalendervierteljahres möglich. Diese für den Steuerpflichtigen nachteilige
Pauschalisierung ist bei geringen Steuersätzen tolerierbar, stößt jedoch bei
zunehmenden Steuersätzen an die Zulässigkeitsgrenze.
Wegen
des Umfangs der nötigen Einzelanpassungen sollte statt einer Änderung eine
Neufassung der Satzung vorgenommen werden.
Zudem ist zu
klären, ob auch die Normalsteuersätze verändert werden sollen. Ein
einheitliches Satzungsmuster ist allen Räten der Mitgliedsgemeinden zugegangen,
darin enthalten ist der § 5, Steuerermäßigungen. Hierzu ist zu entscheiden, ob
dieser Paragraf so eingeführt werden soll, verändert oder nicht eingefügt
werden soll.
Eine informative
Aufstellung über die Anzahl der Hunde in der Gemeinde und die Erträge aus der
Hundesteuer wird von FDL Maatsch in der Sitzung verteilt.
Rh Struck weist auf
die Charaktereigenschaften der Aggressivhunde hin, seiner Meinung nach dürften
solche Hunde gar nicht erst gezüchtet werden. Man sollte als Ratsmitglied
darauf hinwirken, dass keine Aggressivhunde in der Gemeinde gehalten werden.
In der Satzung
werden nur 4 Rassen als Agressivhunde aufgeführt, er möchte da weitere 11
Rassen anführen, diese wären
Kangal, American
Pit Bull Terrier, Bordeaux-Dogge, Rottweiler, Tosa Inu, Mastino Napolitano,
Mastino espaniol, Mastiff, Bullmastiff, Fila Brasileiro und Dogo Argentino.
Die Zwingersteuer
hat seiner Meinung nach 2 unterschiedliche Bedeutungen, es gehe um die Größe
der Zwinger und Vorschriften dazu. Darunter fallen für ihn tierquälerische
Haltungsbedingungen. Insofern sollte das Wort bei § 6 „Zwinger“ durch „Zucht“
ersetzt werden.
Des weiteren
schlägt er vor, den letzten Satz des § 6 zu streichen.
FDL Maatsch
entgegnet, dass das Wort Zwingersteuer nur ein Ausdruck für die besondere
Besteuerung ist, nämlich eine Ermäßigung zur Hälfte dieser Besteuerungsform für
Zuchthunde. Das bedeutet nicht, dass
diese Steuerermäßigung nur gewährt wird, wenn der Hund in einem Zwinger
gehalten wird.
Es ist nur für
Hundehalter, die rassereine Hunde züchten. Es hat mit den Haltungsformen des
Hundes nicht zu tun.
Rh Struck schlägt
vor, das Wort „Zwingersteuer“ in „Züchtersteuer“ zu ersetzen und stellt mit den
seinen vorgenannten Vorschlägen zusammen den Antrag, die Satzung entsprechend
zu ändern.
FDL Maatsch
erläutert nochmals zum besseren Verständnis die rechtliche Situation und warnt
davor, die Rasseliste bei den Aggressivhunden zu erweitern.
Die
abschließenden Aufzählungen der Rassen sind in
Niedersachsen nicht mehr, sondern nur noch im Hundeeinfuhrgesetz des Bundes genannt, diese sind auch im
Satzungsentwurf enthalten. Die Rassen müssen eine besondere Gefährlichkeit
haben.
Es gibt
nachweislich bundesweit keine Beißstatistiken, die die Gefährlichkeit von
anderen Rassen erkennen lassen.
Deshalb ist im Jahr
2015 im Bereich der Samtgemeinde die Rasseliste bei den von Rh Struck genannten
Hunden geändert worden vor dem Hintergrund, dass eine rechtlich gesicherte
Erhebung von Steuern für nur noch bestimmte Rassen möglich ist - und zwar nur für die Rassen, die nur noch in
diesem Hundeeinfuhrgesetz des Bundes genannt werden.
Es gäbe wieder
Beanstandungsgründe, wenn weitere Rassen in die Satzung aufgenommen werden
würden und die Satzung beanstandungsrelevant verändern.
Lt. Satzung kann
jeder andere Hund unabhängig von der Rasse als Aggressivhund besteuert werden,
wenn er auffällig gefährlich und aktenkundig geworden ist.
Stellv. Bgm Fahren
führt dazu aus, dass er nicht für eine Erhöhung der Steuersätze ist.
Anhand der Erträge
kann man ablesen, dass es sich bei Gusborn um eine hundefreundliche Gemeinde
handelt. Aufgrund der Satzungsanpassung sollte das 12-fache für Aggressivhunde
angesetzt werden.
Aufgrund der
niedrigen Steuersätze könnte § 5 ganz gestrichen werden.
Zurzeit gäbe es in
Gusborn keine Aggressivhunde und nur, um diese höher zu besteuern, könne man
nicht alle anderen Hundehalter sozusagen „strafen“ und die Normalsätze erhöhen.
Bgm Ringel ist
dafür, den Höchstsatz für die Aggressivhunde anzusetzen und die normalen
Hebesätze anzuheben, da Gusborn die niedrigsten Steuersätze innerhalb der
Samtgemeinde erhebt.
FDL Maatsch
verliest dazu zum Vergleich die aktuellen Steuersätze der anderen
Mitgliedsgemeinden (Erst-Zweit-u. jeden weiteren Hund):
Damnatz, Jameln und Zernien 30,- -40,- -60,- €
Karwitz 30,- -44,-
-64,- €, Langendorf 24,- -45,- -72,- €,
Göhrde 36,- -64,- -82,- €, Neu Darchau
35,- -50,- -65,- €,
die Städte
Dannenberg (Elbe) 50,- - 135,- - 200,- €
und Hitzacker
(Elbe) 66,- -120,- -156,- €.
Rh Beckmann weist
auf die sozialen Aspekte von Hunden außer Aggressivhunden hin, beispielsweise
die Funktion innerhalb einer Familie. Darauf sollte in Gusborn Rücksicht
genommen werden und die Steuersätze sollten nicht erhöht werden. Das würde
nicht zu wesentlichen Mehrerträgen führen.
Da man ehrenamtlich
Tätige unterstützen sollte, ist er dafür, den Abs. c) von § 5 nicht zu
streichen.
Bei der
Zwingersteuer schließt er sich der Meinung von Rh Struck an und ist für den
Austausch des Wortes „Zwingersteuer“ in „Züchtersteuer“.
Rh Gutzeit schließt
sich hinsichtlich der Ergänzungen der Aggressivhund-Rassen der Meinung von Rh
Struck an.
Er fragt nach der
„Beißstatistik“, ob die Zahlen überhaupt ermittelt werden.
Dieses ist der
Verwaltung nicht bekannt, eventuell wird so etwas nur von Versicherungen
geführt.
Rh Schnell ist für
die Anhebung der Hundesteuersätze, seit Jahren ist keine Erhöhung beschlossen
worden. Es sind geringe Sätze, und wer einen Hund hat ist seiner Meinung nach
auch bereit, dafür entsprechende Steuer zu zahlen. Er schlägt vor, auf 30,- €
für den Ersthund zu erhöhen und Zweit – u. weitere Hunde höher anzupassen.
Rf Geuder möchte
den Ersthund weiterhin mit 16,- € besteuern, jedoch die Sätze für Zweit- und
weitere Hunde sollten erhöht werden.
Bgm Ringel gibt
zu Bedenken, dass bei Beibehaltung der Normalsätze nur die 12-fachen Sätze für
die Aggressivhunde genommen werden können. Insofern würde das zu einer deutlichen
Senkung für die
Aggressivhunde führen.
Auf nochmalige
Nachfragen hinsichtlich der Einstufung von weiteren Aggressivhunden und
Aufnahme in die Satzung von Rh Struck u. stellv. Bgm Fahren erläutert FDL
Maatsch nochmals wie folgt:
Es geht um die
Wahrscheinlichkeit der rechtlichen Beanstandung der Satzung. Nach dem
Bundeseinfuhrgesetz sind gefährliche Hunde dort genannt und auch in der
vorgeschlagenen Satzung.
Der
Bundesgesetzgeber stuft diese Rassen als besonders gefährlich ein, insofern hat
die Satzung auch steuerliche Rechtssicherheit.
Alles andere wie
eine Ausdehnung dieser Hunderassenliste ist in Niedersachsen mit einem hohen
rechtlichen Risiko behaftet. Im Jahr 2015 gab es diesen Präzedenzfall in
Gusborn, und es ist ausgeurteilt, dass diese Hunde steuerlich nicht anders
behandelt werden dürfen als normale Hunde.
Mit der Änderung
würde man einen neuen rechtlichen Angriffspunkt in der Satzung schaffen.
Auf die bloße
Behauptung von Rh Struck, dass in 6 Bundesländern die genannten zusätzlichen
Rassen als Aggressivhunde geführt
werden, entgegnet FDL Maatsch welche Gesetze in welchen Ländern er genau meint
und er bekräftigt, dass hier die Niedersächsischen Gesetze nur Anwendung
finden.
In Niedersachsen
gilt das Hundehaltungsgesetz, welches ordnungsrechtlich die Gefährlichkeit von
Hunden behandelt, und dieses nennt keine Rasse. Dieses regelt nur den Begriff
der aggressiven Hunde und es müsste bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden,
um einen Hund als gefährlich einzustufen.
Stellv. Bgm
Burmester stellt den Antrag, die Satzung nach dem Vorschlag der Verwaltung zu
ändern, zusätzlich die Änderung von Zwinger- in Züchtersteuer im § 6, die §§ 5a
u. 5b zu streichen und eine moderate Erhöhung der Steuersätze auf 20,- - 40,-
60,- € für Erst/Zweit-u. jeden weiteren Hund sowie den 12-fachen Satz
für Aggressivhunde vorzunehmen.
Stellv. Bgm Fahren
stellt den Antrag, die bisherigen Steuersätze beizubehalten, ansonsten schließt
er sich dem Antrag von stellv. Bgm Burmester an.
Bgm Ringel lässt
über Antrag von Rh Struck abstimmen.
Abstimmung
5 Ja 5 Nein
Abgelehnt
Abstimmung Antrag
stellv. Bgm Burmester
5 Ja 5 Nein
Abgelehnt
Abstimmung Antrag
stellv. Bgm Fahren
5 Ja 3 Nein, 2
Enthaltungen
Angenommen
Die genannten
Änderungen werden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat
beschließt die beigefügte Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde
Gusborn.