Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 28

Stellv. SgBgm Beckmann erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

Es wird eine Sachstandsmitteilung in der Angelegenheit durch die Verwaltung erbeten.

 

SgBgm Meyer berichtet wie folgt:

Nach dem letzten Hochwasser ist im Jahr 2013 seitens der Samtgemeinde Elbtalaue für den Bereich des Hochwasserschutzes Neu Darchau beim NLWKN eine Studie/Gutachten in Auftrag gegeben worden, um einen dringend benötigten Hochwasserschutz nachzuweisen. Der Samtgemeinde Elbtalaue sind beim Hochwasser 2011 für den Hochwasserschutz in diesem Bereich Kosten in Höhe von ca. 150.000 € entstanden, die sie als Ordnungsbehörde zu übernehmen hatte, da es seinerzeit keinen KAT-Fall gegeben hat. Wesentlich höher lagen die Gesamtkosten beim Hochwasser 2013. Zwar wurde hier damals der KAT-Fall ausgerufen, dennoch schlug der Hochwasserschutz im Bereich Neu Darchau/Katemin mit ca. 1 Mio € zu Buche.

Ein Hochwasserschutz im Bereich Neu Darchau wird dringend benötigt und befürwortet, die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 8 Mio €, so das Ergebnis des Gutachtens.

Die Aufgabe des Hochwasserschutzes obliegt zunächst der Gemeinde. Nach umfangreichen Beratungen und aus finanziellen Beweggründen hat die Gemeinde Neu Darchau jedoch diese Aufgabe an die Samtgemeinde Elbtalaue übertragen.

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat dann einen entsprechenden Förderantrag über die Gesamtsumme an das NLWKN gestellt. Dieser ist zunächst zurückgewiesen worden, da förderrechtlich nicht die Gesamtsumme der Maßnahme, sondern lediglich zunächst die Planungsleistungen beantragt werden können. Eine entsprechende Förderung ist mit 80 % per Bescheid bewilligt worden. Seitens der Samtgemeinde ist zusätzlich beim Land Niedersachsen eine weitere Förderung in Höhe von 15 % aus dem Topf für finanzschwache Kommunen beantragt worden.

Die Förderung ist beschieden worden, dennoch ist mitgeteilt worden, dass eine Beauftragung der Planungsleistung an das NLWKN förderrechtlich nicht möglich ist. Laut einem Erlass des Umweltministeriums können lediglich Deichverbände eine entsprechende Beauftragung an das NLWKN vornehmen. Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium ist eine Prüfung zur Ausweitung dieses Erlasses auch auf Gemeinden zugesagt worden. Diese Prüfung hat sich zeitlich sehr lange hingezogen. Kürzlich ist jedoch erneut abschließend mitgeteilt, dass eine Vergabe so nicht stattfinden kann, sondern nunmehr ein externes Büro gefunden werden muss, welches dann ein Planungsbüro sondiert, das dann mit entsprechenden Leistungen beauftragt werden kann.

Zur Unterstützung sind seitens der Verwaltung Unterlagen hierzu aus Brandenburg angefordert worden, dort ist bereits ein solches Verfahren durchgeführt worden.

Nunmehr kommen auch die Untersuchungen zu „Natur und Landschaft“ wieder in den Fokus. Diese sind seinerzeit bereits im Zuge der Planungen für die Neu Darchauer Elbbrücke durchgeführt worden, dürfen für die Hochwasserschutzplanungen aber nicht älter als 4 Jahre sein. Diese Frist wird vermutlich abgelaufen sein, bevor die Maßnahme in die Planung geht.

Details hierzu müssen noch geklärt werden.

Bereits gewährte (beschiedene) Fördermittel müssen nunmehr übertragen werden. Dieses gestaltet sich jedoch schwierig, da es sich um Mittel des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe handelt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass im Frühjahr 2018 die Planungsleistungen ausgeschrieben werden können. Zeitgleich könnten ergänzende Untersuchungen für den Bereich Natur und Landschaft erfolgen. Die Planfeststellungsunterlagen sind vermutlich nicht vor Jahresende 2018 zu erwarten. Nach den dann zu erfolgenden Erörterungsterminen ist mit einem Baubeginn nicht vor Herbst 2019 zu rechnen.