Sitzung: 17.10.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 3/0488/2017
Stellv. SgBgm
Beckmann erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.
Es wird eine
Sachstandsmitteilung in der Angelegenheit durch die Verwaltung erbeten.
SgBgm Meyer
berichtet wie folgt:
Nach dem letzten
Hochwasser ist im Jahr 2013 seitens der Samtgemeinde Elbtalaue für den Bereich
des Hochwasserschutzes Neu Darchau beim NLWKN eine Studie/Gutachten in Auftrag
gegeben worden, um einen dringend benötigten Hochwasserschutz nachzuweisen. Der
Samtgemeinde Elbtalaue sind beim Hochwasser 2011 für den Hochwasserschutz in
diesem Bereich Kosten in Höhe von ca. 150.000 € entstanden, die sie als
Ordnungsbehörde zu übernehmen hatte, da es seinerzeit keinen KAT-Fall gegeben
hat. Wesentlich höher lagen die Gesamtkosten beim Hochwasser 2013. Zwar wurde
hier damals der KAT-Fall ausgerufen, dennoch schlug der Hochwasserschutz im
Bereich Neu Darchau/Katemin mit ca. 1 Mio € zu Buche.
Ein
Hochwasserschutz im Bereich Neu Darchau wird dringend benötigt und befürwortet,
die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 8 Mio €, so das Ergebnis des
Gutachtens.
Die Aufgabe des
Hochwasserschutzes obliegt zunächst der Gemeinde. Nach umfangreichen Beratungen
und aus finanziellen Beweggründen hat die Gemeinde Neu Darchau jedoch diese
Aufgabe an die Samtgemeinde Elbtalaue übertragen.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat dann einen entsprechenden Förderantrag über die Gesamtsumme an
das NLWKN gestellt. Dieser ist zunächst zurückgewiesen worden, da
förderrechtlich nicht die Gesamtsumme der Maßnahme, sondern lediglich zunächst
die Planungsleistungen beantragt werden können. Eine entsprechende Förderung
ist mit 80 % per Bescheid bewilligt worden. Seitens der Samtgemeinde ist
zusätzlich beim Land Niedersachsen eine weitere Förderung in Höhe von 15 % aus
dem Topf für finanzschwache Kommunen beantragt worden.
Die Förderung ist
beschieden worden, dennoch ist mitgeteilt worden, dass eine Beauftragung der
Planungsleistung an das NLWKN förderrechtlich nicht möglich ist. Laut einem
Erlass des Umweltministeriums können lediglich Deichverbände eine entsprechende
Beauftragung an das NLWKN vornehmen. Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium
ist eine Prüfung zur Ausweitung dieses Erlasses auch auf Gemeinden zugesagt
worden. Diese Prüfung hat sich zeitlich sehr lange hingezogen. Kürzlich ist
jedoch erneut abschließend mitgeteilt, dass eine Vergabe so nicht stattfinden
kann, sondern nunmehr ein externes Büro gefunden werden muss, welches dann ein
Planungsbüro sondiert, das dann mit entsprechenden Leistungen beauftragt werden
kann.
Zur Unterstützung
sind seitens der Verwaltung Unterlagen hierzu aus Brandenburg angefordert
worden, dort ist bereits ein solches Verfahren durchgeführt worden.
Nunmehr kommen auch
die Untersuchungen zu „Natur und Landschaft“ wieder in den Fokus. Diese sind
seinerzeit bereits im Zuge der Planungen für die Neu Darchauer Elbbrücke
durchgeführt worden, dürfen für die Hochwasserschutzplanungen aber nicht älter
als 4 Jahre sein. Diese Frist wird vermutlich abgelaufen sein, bevor die
Maßnahme in die Planung geht.
Details hierzu
müssen noch geklärt werden.
Bereits gewährte
(beschiedene) Fördermittel müssen nunmehr übertragen werden. Dieses gestaltet
sich jedoch schwierig, da es sich um Mittel des Bundes aus der
Gemeinschaftsaufgabe handelt.
Die Verwaltung geht
davon aus, dass im Frühjahr 2018 die Planungsleistungen ausgeschrieben werden
können. Zeitgleich könnten ergänzende Untersuchungen für den Bereich Natur und
Landschaft erfolgen. Die Planfeststellungsunterlagen sind vermutlich nicht vor
Jahresende 2018 zu erwarten. Nach den dann zu erfolgenden Erörterungsterminen
ist mit einem Baubeginn nicht vor Herbst 2019 zu rechnen.