Sitzung: 18.10.2017 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 22/0427/2017
Sachverhalt:
Die Steuer wird
seit ihrer Einführung nach der Wohnfläche erhoben, was sich als äußerst
praktikabel erwiesen hat. Neben der Besteuerung nach dem Mietaufwand ist dieser
Steuermaßstab ebenfalls rechtskonform.
Die Staffelung der Steuer entspricht bei
der Koppelung an den Mietaufwand allerdings nicht den Kriterien der
Steuergerechtigkeit, wie das Bundesverfassungsgericht unlängst entschieden hat.
Die Staffelung nach der Wohnfläche bewirkt eine degressive steuerliche
Belastung zugunsten größerer Wohnungen. Nach den Mietspiegeln des Landkreises
besteht ebenfalls ein degressiver Mietpreis mit zunehmender Wohnungsgröße. Es
besteht also kein Relationsbruch sondern vielmehr eine Übereinstimmung. Ein
gewisses Beanstandungsrisiko besteht allerdings, weil die Degression lt.
Mietspiegel sich in einer Spanne von 16 – 8 % bewegt, die Degression der gestaffelten
Steuersätze aber teilweise deutlich höher liegt.
Es wird
vorgeschlagen, den Wohnflächenmaßstab beizubehalten, die Staffelung jedoch
durch einen einheitlichen Steuersatz zu ersetzen. Für die Einschätzung, welchen
Einfluss die Umstellung auf das Gesamtaufkommen der Steuer hat, wird auf die
beigefügte Übersicht verwiesen. Die Bestandsdaten der Wohnungsgrößen sind
inzwischen größtenteils von den Inhabern abgefragt worden.
Neben der
Maßstabsumstellung beinhaltet die Satzungsneufassung eine Umstellung auf
monatliche Berechnungsweise (§§ 6 – 7). Die bisherige vierteljährliche
Berechnung beinhaltet ebenfalls ein erhebliches Beanstandungspotenzial. Die
verfassungsrechtlich gebotene Befreiung für berufsbedingt vorhandene Wohnungen
von Ehepaaren (§ 5) wurde ebenfalls aufgenommen. Der Hinweis auf die nunmehr
gültige Wohnflächenverordnung (§ 3 Abs. 2) ist eine redaktionelle Änderung.
Die Bestimmungen
über Ordnungswidrigkeiten (§11) wurden den rechtlichen Erfordernissen
angepasst.
Bgm Schulz
erläutert anhand der Vorlage der Verwaltung nebst Anlagen zur Steuerentwicklung
und die aktuellen Zahlen mittels Darstellung per Beamer.
Aktuell gibt es 16
Zweitwohnungen in der Gemeinde Damnatz.
Die Steuersätze
sind seit 1995 nicht verändert worden.
Anhand einer
Tabelle (siehe Anlage I zum Protokoll) beschreibt Bgm Schulz
Berechnungsbeispiele von Mehreinnahmen mit Steuersätzen von 3,50 €, 3,70 € oder
3,80 €.
Zur heutigen
Sitzung soll über die Anpassung der Steuersätze entschieden werden.
Dabei sollte im
Auge behalten werden, dass die Grundsteuersätze im Jahr 2019 leicht gesenkt
werden sollen.
Der
Zweitwohnungs-Steuersatz in der Gemeinde Damnatz sollte im oberen Bereich
liegen, denn wer sich eine Zweitwohnung leisten kann, sollte auch dafür
entsprechend besteuert werden.
FDL Maatsch
ergänzt, dass der durchschnittliche Steuersatz bei rd. 3,80 / m² auf
Samtgemeinde-Ebene liegt. Die Sätze anderer Gemeinden sind wie folgt : Jameln
2,80 €, Langendorf 3,50 € und Zernien 3,80 €.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) erwägt auf 4,20 € zu gehen, dieses ist aber
noch nicht beschlossen. Er verteilt die Neuberechnung anhand der aktuellen
Daten (Steuer-Referenztarif und Steuerentwicklung bei Anpassung des
Steuersatzes), sh. Anlage II zum Protokoll.
Aufkommende Fragen
zu einzelnen Zweitwohnungen werden von FDL Maatsch beantwortet.
Es reicht z. B. die
alleinige Verfügbarkeit, also die Nutzbarkeit einer Zweitwohnung aus, um
besteuert zu werden, es sei denn, es liegen Ermäßigungsgründe vor (z. B.
ständige Schäden durch Hochwasser, wenn eine Nutzbarkeit nicht mehr gegeben ist
).
Bgm Schulz schlägt
vor, den Steuersatz auf 3,70 €/m² zu erhöhen.
Die Ratsmitglieder
befürworten dieses, zumal es seit 1995 keine Erhöhung gegeben hat und im
Hinblick auf die Senkung der Grundsteuer ab 2019.
Der Rat der
Gemeinde Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
Die anliegende
Neufassung der Satzung der Gemeinde Damnatz über die Erhebung der
Zweitwohnungssteuer wird beschlossen.