Sitzung: 18.10.2017 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/0349/2017
Her Pauls trägt den Sachverhalt vor.
Der Jahresabschluss 2016 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juni 2017 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 19.06.2017 beendet.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 12 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Säumniszuschläge
Bei der Gemeinde werden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.
Diese Änderung wurde seitens der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen und nunmehr ab 01.01.2017 umgesetzt.
Ergänzend erläutert Herr Pauls, dass der geplante Überschuss 2016 nun mit knapp 15.500,- € erzielt wurde.
Im Finanzhaushalt wurden statt geplantem Überschuss von 9.800,- € nunmehr 46.200,- € erzielt.
An liquiden Mitteln waren zum Jahresende 2016 112.900,- € vorhanden.
Die Rücklage im Ergebnishaushalt beträgt 75.000,- €.
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2016 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 15.514,89 €
wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 15.107,65 €, außerordentlich: 407,24 €)
zugeführt.
Abstimmung:
a) Ja 6
b) Ja 5 Enthaltung
1
c) Ja 6