Sitzung: 17.10.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 10/0389/2017
Durch die Novellierung des NKomVG
zum 01.11.2016 hat die Samtgemeinde Elbtalaue eine hauptamtliche
Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen
Arbeitszeit zu beschäftigen.
Wie bereits in der Vorlage
1/0386/2017 dargelegt wurde, hat sich die Bewerberin Götting-Nilius für die
Stelle der Gleichstellungsbeauftragten deutlich durchgesetzt.
Bisher war Frau Götting-Nilius mit einer halben Stelle (19,5
Sd.) als Archivarin bei der Stadt Dannenberg (Elbe) beschäftigt. Diese Aufgaben
soll Frau Götting-Nilius auch weiterhin ausüben. Die Personalkosten werden der
Samtgemeinde Elbtalaue von der Stadt Dannenberg (Elbe) erstattet.
Die Verwaltung empfiehlt daher,
Frau Götting-Nilius als Gleichstellungsbeauftragte bei der Samtgemeinde
Elbtalaue einzustellen.
Herr Rhode erläutert den Sachverhalt.
Auf Nachfrage von Rf Unterste-Wilms
erklärt Herr Rhode, dass die bisher wahrgenommenen Aufgaben von Frau
Götting-Nilius im Bereich des Gremiendienstes bei der Samtgemeinde Elbtalaue
nunmehr im Rahmen von internen Umorganisationen und auf noch freie
Stellenkapazitäten verteilt werden.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Frau Susanne
Götting-Nilius wird zum 01.11.2017 als Gleichstellungsbeauftragte mit einer
durchschnittlichen wöchentlichen Stundenzahl von 39,0 Stunden eingestellt.