Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Durch die Novellierung des NKomVG zum 01.11.2016 hat die Samtgemeinde Elbtalaue eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu beschäftigen.

 

Wie bereits in der Vorlage 1/0386/2017 dargelegt wurde, hat sich die Bewerberin Götting-Nilius für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten deutlich durchgesetzt.

 

Bisher war Frau Götting-Nilius mit einer halben Stelle (19,5 Sd.) als Archivarin bei der Stadt Dannenberg (Elbe) beschäftigt. Diese Aufgaben soll Frau Götting-Nilius auch weiterhin ausüben. Die Personalkosten werden der Samtgemeinde Elbtalaue von der Stadt Dannenberg (Elbe) erstattet.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, Frau Götting-Nilius als Gleichstellungsbeauftragte bei der Samtgemeinde Elbtalaue einzustellen.

 

 

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt.

 

Auf Nachfrage von Rf Unterste-Wilms erklärt Herr Rhode, dass die bisher wahrgenommenen Aufgaben von Frau Götting-Nilius im Bereich des Gremiendienstes bei der Samtgemeinde Elbtalaue nunmehr im Rahmen von internen Umorganisationen und auf noch freie Stellenkapazitäten verteilt werden.

 

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Frau Susanne Götting-Nilius wird zum 01.11.2017 als Gleichstellungsbeauftragte mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Stundenzahl von 39,0 Stunden eingestellt.