Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1

Im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum 01.11.2016 hat der Landesgesetzgeber verfügt, dass die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, der Landkreise und der Region Hannover hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu beschäftigen sind.“

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat gem. der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage lediglich eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt und ist von daher gezwungen, sich den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Hierzu ist die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte abzuberufen und eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte wird durch Beschluss des Rates abberufen, also aus dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten entlassen. Für die Abberufung sind keine weiteren materiellen Voraussetzungen erforderlich. Anders als bei den Entscheidungen zum zugrunde liegenden Beschäftigungsverhältnis ist für die Abberufung kein Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten erforderlich. Für den Abberufungsbeschluss gilt, dass offen abgestimmt wird, soweit die Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht. Dies ist vorliegend nicht der Fall.

 

Laut § 1 der Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Elbtalaue vom 18.12.2008 ist die Gleichstellungsbeauftragte mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder abzuberufen.

 

Der Abberufungsbeschluss beendet unmittelbar und ohne Hinzutreten weiterer Organisationsakte das Amt der Gleichstellungsbeauftragten zum bestimmten Termin.

 

 

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt.

 

Stellv. SgBgm Hanke dankt zunächst Frau Peitz für Ihre bisher geleistete Arbeit. Er hinterfragt die mögliche Situation, wenn die Einwohnerzahl auf unter 20.000 sinken sollte.

 

Herr Rhode führt dazu aus, dass dann wieder eine Ehrenamtstätigkeit eintritt.

 

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Frau Christa Peitz wird mit Ablauf des 31.10.2017 vom Amt der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Elbtalaue abberufen.