Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 den Beschluss über die Abwicklung der Grundstücksangelegenheit des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue (KDE) mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gefasst. Der Sachverhalt ist in der Niederschrift ausführlich dargestellt.

Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen dahingehend geändert, dass ein direkter Ankauf des Betriebsgrundstückes in Hitzacker (Elbe) nun doch möglich ist. Ein wie im Beschluss angedachter Tausch des Betriebsgrundstückes in Lüchow mit dem Betriebsgrundstück in Hitzacker (Elbe) kann somit entfallen. Das hat den Vorteil, dass eine Unterhaltung des Grundstückes in Lüchow bis zu einem evtl. Verkauf und der Aufwand für eine Vermarktung des Grundstückes wegfallen. Auch der Ankauf des Grundstückes gegenüber des Betriebsgeländes in Hitzacker (Elbe) und die anschließende Übertragung an das NLWKN entfällt.

Der Ankauf des Betriebsgrundstückes in Hitzacker (Elbe) soll nun durch die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Landesliegenschaftsfonds) für den NLWKN erfolgen. Diese hat hierfür ein Gutachten durch das staatliche Baumanagement Lüneburger Heide erstellen lassen. Das Gutachten schätzt den Verkehrswert für die Gebäude und das Grundstück auf 318.000 Euro. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ermittlung des Verkehrswertes durch das Gutachten nachvollziehbar und entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten. Entgegen des Ratsbeschlusses vom 25.10.2016 erhöht sich dadurch der einmalige Aufwand/Verlust (Differenz zwischen dem Buchwert 31.12.2017 und dem Verkaufspreis) um 14.500 Euro auf 103.883 Euro. Da hierdurch jedoch der Unterhaltungsaufwand und der Aufwand für die Vermarkung (wobei der Ertrag für den Verkauf auch nur geschätzt werden kann) entfallen, ist der gering höhere Bilanzverlust vertretbar.

Mit dem Ertrag aus dem Verkauf des Grundstückes in Hitzacker (Elbe) kann das hierfür noch bestehende Restdarlehn abgelöst werden und der geplante Hallenneubau in Dannenberg (Elbe) finanziert werden. Die eingeplante Kreditaufnahme für den Hallenneubau kann dadurch entfallen, bzw. wird wesentlich geringer ausfallen.

 

 

Herr Klafak erläutert den Sachverhalt.

 

Rh Flindt erwähnt, dass der einmalige Verlust von 103.883 € „leicht zu verschmerzen“ ist. Ein zeitnaher Ausgleich des Verlustes ist vorgesehen. Zudem ist als positiv anzumerken, dass es durch den Verkauf des Gebäudes zu einer Weiternutzung kommt, die Arbeitsplätze für Hitzacker generiert.

 

Rh Schneeberg merkt an, dass durch den Verkauf an eine Landesbehörde ein geeigneter Vertragspartner gefunden wurde. Des Weiteren sind der Samtgemeinde dadurch immense Kosten erspart geblieben, die eine Selbstvermarktung mit sich gebracht hätte.

 

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden t


Beschluss:

Der Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 25.10.2016, Tagesordnungspunkt 7, wird aufgehoben.

Das Betriebsgrundstück des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue (KDE) in Hitzacker (Elbe), Harlinger Straße 8-12, wird an die Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Landesliegenschaftsfonds, zum Kaufpreis von 318.000,00 Euro verkauft.