Sitzung: 17.10.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 08/0330/2017
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 den Beschluss über
die Abwicklung der Grundstücksangelegenheit des Eigenbetriebes Kommunale
Dienste Elbtalaue (KDE) mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gefasst. Der Sachverhalt ist
in der Niederschrift ausführlich dargestellt.
Zwischenzeitlich
haben sich die Rahmenbedingungen dahingehend geändert, dass ein direkter Ankauf
des Betriebsgrundstückes in Hitzacker (Elbe) nun doch möglich ist. Ein wie im
Beschluss angedachter Tausch des Betriebsgrundstückes in Lüchow mit dem
Betriebsgrundstück in Hitzacker (Elbe) kann somit entfallen. Das hat den
Vorteil, dass eine Unterhaltung des Grundstückes in Lüchow bis zu einem evtl.
Verkauf und der Aufwand für eine Vermarktung des Grundstückes wegfallen. Auch
der Ankauf des Grundstückes gegenüber des Betriebsgeländes in Hitzacker (Elbe)
und die anschließende Übertragung an das NLWKN entfällt.
Der Ankauf des
Betriebsgrundstückes in Hitzacker (Elbe) soll nun durch die Oberfinanzdirektion
Niedersachsen (Landesliegenschaftsfonds) für den NLWKN erfolgen. Diese hat hierfür
ein Gutachten durch das staatliche Baumanagement Lüneburger Heide erstellen
lassen. Das Gutachten schätzt den Verkehrswert für die Gebäude und das
Grundstück auf 318.000 Euro. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ermittlung des
Verkehrswertes durch das Gutachten nachvollziehbar und entspricht den
tatsächlichen Gegebenheiten. Entgegen des Ratsbeschlusses vom 25.10.2016 erhöht
sich dadurch der einmalige Aufwand/Verlust (Differenz zwischen dem Buchwert
31.12.2017 und dem Verkaufspreis) um 14.500 Euro auf 103.883 Euro. Da hierdurch
jedoch der Unterhaltungsaufwand und der Aufwand für die Vermarkung (wobei der
Ertrag für den Verkauf auch nur geschätzt werden kann) entfallen, ist der
gering höhere Bilanzverlust vertretbar.
Mit dem Ertrag aus
dem Verkauf des Grundstückes in Hitzacker (Elbe) kann das hierfür noch
bestehende Restdarlehn abgelöst werden und der geplante Hallenneubau in
Dannenberg (Elbe) finanziert werden. Die eingeplante Kreditaufnahme für den
Hallenneubau kann dadurch entfallen, bzw. wird wesentlich geringer ausfallen.
Herr Klafak
erläutert den Sachverhalt.
Rh Flindt erwähnt,
dass der einmalige Verlust von 103.883 € „leicht zu verschmerzen“ ist. Ein
zeitnaher Ausgleich des Verlustes ist vorgesehen. Zudem ist als positiv
anzumerken, dass es durch den Verkauf des Gebäudes zu einer Weiternutzung
kommt, die Arbeitsplätze für Hitzacker generiert.
Rh Schneeberg merkt
an, dass durch den Verkauf an eine Landesbehörde ein geeigneter Vertragspartner
gefunden wurde. Des Weiteren sind der Samtgemeinde dadurch immense Kosten
erspart geblieben, die eine Selbstvermarktung mit sich gebracht hätte.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden t
Beschluss:
Der Beschluss des
Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 25.10.2016, Tagesordnungspunkt 7, wird
aufgehoben.
Das Betriebsgrundstück des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue (KDE) in Hitzacker (Elbe), Harlinger Straße 8-12, wird an die Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Landesliegenschaftsfonds, zum Kaufpreis von 318.000,00 Euro verkauft.