Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die anwesende Planerin, Frau A. Pesel, erläutert den Sachverhalt und geht kurz auf die eingegangenen Anregungen und Bedenken ein. Der Rat der Gemeinde Jameln hat am 15.02.2017 beschlossen, die Bebauungspläne Am Stute’schen Hof und Am Stute’schen Hof II. Abschnitt zu ändern. Nach der Änderung soll eine ständige Wohnnutzung zulässig sein.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 22.08.2017 bis zum 22.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Avacon Netz AG

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag (Anlage I) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Am Stute'schen Hof 1. Änderung und Bebauungsplan Am Stute'schen Hof II Abschnitt - 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 

Nach Vortrag und gemäß der Vorlage fasst der Rat der Gemeinde Jameln auf Antrag von Rf.Merke den

 

 

Frau Pesel verlässt die Sitzung.

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Am Stute'schen Hof 1. Änderung und Bebauungsplan Am Stute'schen Hof II Abschnitt - 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.