Sitzung: 11.10.2017 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0469/2017
Die anwesende
Planerin, Frau A. Pesel, erläutert den Sachverhalt und geht kurz auf die
eingegangenen Anregungen und Bedenken ein. Der Rat der Gemeinde Jameln hat am
15.02.2017 beschlossen, die Bebauungspläne Am Stute’schen Hof und Am
Stute’schen Hof II. Abschnitt zu ändern. Nach der Änderung soll eine ständige
Wohnnutzung zulässig sein.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 22.08.2017 bis
zum 22.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden
und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon Netz AG
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag (Anlage I) abgewogen. Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne soweit abgeschlossen,
dass der Bebauungsplan Am
Stute'schen Hof 1. Änderung und Bebauungsplan Am Stute'schen Hof II Abschnitt -
1. Änderung als Satzung
beschlossen werden kann.
Nach Vortrag und
gemäß der Vorlage fasst der Rat der Gemeinde Jameln auf Antrag von Rf.Merke den
Frau Pesel verlässt
die Sitzung.
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Am Stute'schen Hof 1. Änderung und
Bebauungsplan Am Stute'schen Hof II Abschnitt - 1. Änderung wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.