Bgm Stegemann eröffnet die Einwohnerfragestunde.

 

1.)    Frau Molter teilt mit, dass bei Kalli Schulz, Bredenbock, in der Kurve ein Verkehrsschild umgefahren wurde.

 

2.)    Frau Molter berichtet weiterhin zur Reinigung der Seitenräume in den Straßen von Bredenbock, dass die Hälfte der Einwohner dieser Verpflichtung nachkommt und die andere Hälfte sich nicht beteiligt. In einem Fall wurde jetzt die Samtgemeinde beauftragt, die Seitenräume zu reinigen. Dieses ist ihrer Ansicht nach kein gutes Beispiel, da auch die pflichtbewussten Bürger dann irgendwann aufhören, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Bgm Stegemann gibt hier die Auskunft, dass aufgrund der andauernden Regenfälle das Wasser in der Straße nicht mehr abgelaufen ist. Beim nächsten Mal werden auf jeden Fall die Anlieger aufgefordert, für den Ablauf des Wassers zu sorgen und kontinuierlich die Seitenräume zu reinigen.

 

3.)    Frau Molter erkundigt sich, ob die Gemeinde oder die Samtgemeinde für das Bushäuschen am Kapellengarten zuständig ist.

Bgm Stegemann erläutert, dass die Gemeinde für die Bushäuschen zuständig ist. Die Bushäuschen an der Bundesstraße befinden sich in anderer Zuständigkeit und der Naturpark bzw. die Biosphärenverwaltung unterhält auch eigene Schutzhütten. In Sachen Zuständigkeit ist die Meinung im Rat unterschiedlich. Bgm Stegemann wird zur nächsten Sitzung die Zuständigkeit für die Bushäuschen klären.

Zum Bushäuschen im Kapellengarten weist sie darauf hin, dass dieses sich in seiner Gesamtheit auf dem Grundstück der Kirche befindet. Sind hier dann finanzielle Leistungen zu tätigen.

Bgm Stegemann erläutert, dass ein gewisser Betrag als Entschädigung geleistet wird, dieses erfolgt allerdings durch die Samtgemeinde.

 

4.)    Frau Molter erkundigt sich in Sachen Zaunüberbau in Sarenseck danach, wie hier weiter verfahren wird.

Bgm Stegemann erläutert, dass beide Eigentümer letztmalig aufgefordert wurden, ihren Zaun bzw. Hecke zurück zu bauen, da er sich auf Gemeindegrundstück befindet. Falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, ist die Gemeinde berechtigt, den Auftrag zur Entfernung des Zaunes/Hecke zu erteilen.

 

Bgm Stegemann schließt die Einwohnerfragestunde.