Sitzung: 30.11.2017 Rat der Gemeinde Göhrde
Bgm Stegemann eröffnet die
Einwohnerfragestunde.
1.)
Frau Molter teilt mit, dass
bei Kalli Schulz, Bredenbock, in der Kurve ein Verkehrsschild umgefahren wurde.
2.)
Frau Molter berichtet
weiterhin zur Reinigung der Seitenräume in den Straßen von Bredenbock, dass die
Hälfte der Einwohner dieser Verpflichtung nachkommt und die andere Hälfte sich
nicht beteiligt. In einem Fall wurde jetzt die Samtgemeinde beauftragt, die
Seitenräume zu reinigen. Dieses ist ihrer Ansicht nach kein gutes Beispiel, da
auch die pflichtbewussten Bürger dann irgendwann aufhören, ihren
Verpflichtungen nachzukommen.
Bgm
Stegemann gibt hier die Auskunft, dass aufgrund der andauernden Regenfälle das
Wasser in der Straße nicht mehr abgelaufen ist. Beim nächsten Mal werden auf
jeden Fall die Anlieger aufgefordert, für den Ablauf des Wassers zu sorgen und
kontinuierlich die Seitenräume zu reinigen.
3.)
Frau Molter erkundigt sich,
ob die Gemeinde oder die Samtgemeinde für das Bushäuschen am Kapellengarten
zuständig ist.
Bgm
Stegemann erläutert, dass die Gemeinde für die Bushäuschen zuständig ist. Die
Bushäuschen an der Bundesstraße befinden sich in anderer Zuständigkeit und der
Naturpark bzw. die Biosphärenverwaltung unterhält auch eigene Schutzhütten. In
Sachen Zuständigkeit ist die Meinung im Rat unterschiedlich. Bgm Stegemann wird
zur nächsten Sitzung die Zuständigkeit für die Bushäuschen klären.
Zum
Bushäuschen im Kapellengarten weist sie darauf hin, dass dieses sich in seiner
Gesamtheit auf dem Grundstück der Kirche befindet. Sind hier dann finanzielle
Leistungen zu tätigen.
Bgm
Stegemann erläutert, dass ein gewisser Betrag als Entschädigung geleistet wird,
dieses erfolgt allerdings durch die Samtgemeinde.
4.)
Frau Molter erkundigt sich
in Sachen Zaunüberbau in Sarenseck danach, wie hier weiter verfahren wird.
Bgm
Stegemann erläutert, dass beide Eigentümer letztmalig aufgefordert wurden,
ihren Zaun bzw. Hecke zurück zu bauen, da er sich auf Gemeindegrundstück
befindet. Falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, ist die Gemeinde
berechtigt, den Auftrag zur Entfernung des Zaunes/Hecke zu erteilen.
Bgm Stegemann schließt die
Einwohnerfragestunde.