Rh Herzog hat schriftlich daran erinnert, dass die Verwaltung bzgl. der Spielhallen in Dannenberg nachliefern wollte, warum und welche Ausnahmetatbestände es in Dannenberg gibt, welche gesetzliche Grundlage dafür maßgeblich ist und worauf die Verwaltungsaussage beruht, dass Dannenberg zwei Spielhallen verkraften kann.

 

StD Meyer erläutert, dass der in der EJT genannte Begriff „Härtefallregelung“ bei den Beratungen in den drei zuständigen Stadtgremien nicht genannt worden ist.

Die getroffene regelung liegt im rechtlich zulässigen rahmen und ist entsprechend gründlich begründet und auch von der Kreisverwaltung akzeptiert worden.

Der im Gesetz vorgegebene Losentscheid ist in mittlerweile vom OVG für ungültig erklärt worden.