Sitzung: 07.09.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Herzog hat schriftlich
daran erinnert, dass die Verwaltung bzgl. der Spielhallen in Dannenberg
nachliefern wollte, warum und welche Ausnahmetatbestände es in Dannenberg gibt,
welche gesetzliche Grundlage dafür maßgeblich ist und worauf die Verwaltungsaussage
beruht, dass Dannenberg zwei Spielhallen verkraften kann.
StD Meyer erläutert, dass
der in der EJT genannte Begriff „Härtefallregelung“ bei den Beratungen in den
drei zuständigen Stadtgremien nicht genannt worden ist.
Die getroffene regelung
liegt im rechtlich zulässigen rahmen und ist entsprechend gründlich begründet
und auch von der Kreisverwaltung akzeptiert worden.
Der im Gesetz vorgegebene
Losentscheid ist in mittlerweile vom OVG für ungültig erklärt worden.