Sitzung: 19.09.2017 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 40/0433/2017
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu
verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über
ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
StDir Meyer führt
die Verpflichtung und Belehrung durch:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherr Reinhold Lefler, wohnhaft in 29451 Dannenberg (Elbe),
Bellmannsfeld 1 seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Gem. § 60 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf
hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot
gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42
NKomVG einzuhalten.“
Die Verpflichtung
wird per Handschlag besiegelt.