Beschluss: Kenntnis genommen

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.

 

StDir Meyer führt die Verpflichtung und Belehrung durch:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsherr Reinhold Lefler, wohnhaft in 29451 Dannenberg (Elbe), Bellmannsfeld 1 seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

Die Verpflichtung wird per Handschlag besiegelt.