Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

 

Die hagebaumarkt Mölders Dannenberg GmbH plant eine Umsiedlung und Erweiterung des Baumarktes in dem Bereich des Bebauungsplanes Pörmke Nord. Die bisherige brutto Verkaufsfläche von ca. 3.500 qm soll auf ca. 8.000 qm erhöht werden.

a)      Für das Vorhaben wird die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Änderung beinhaltet insbesondere folgende Inhalte:
- Änderung des Baugebietes von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet "Einkauf", in dem hauptsächlich lediglich Baumarktsortimente zulässig sein sollen
- Streichung der Planstraße im Gebiet
- Neufestlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Im Rahmen der Änderung wird ebenfalls ein Fachgutachten bezüglich der ankommenden und der nach Westen abfließenden Verkehrsströme notwendig

b)      Da der bisher gültige Flächennutzungsplan im Geltungsbereich der geplanten Änderung ebenfalls eine gemischte Baufläche ausweist, muss diese ebenfalls im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden. Die Stadt Dannenberg (Elbe) muss daher die Änderung bei der Samtgemeinde beantragen.

c)       Durch die Umsiedlung und Erweiterung des hagebaumarktes werden die Arbeitsplätze der bisher 25 Mitarbeiter gesichert sowie im Zuge der Erweiterung die Anzahl der Mitarbeiter maßgeblich gesteigert.

 

StDir Meyer führt aus, dass im laufenden Verfahren geklärt werden wird, in welcher Größenordnung der Baumarkt realisiert werden wird.

Der jaktuell zu schließende Vertrag schafft dazu die Voraussetzungen.

Gleichzeitig wird Herr Mölders auf der Grundlage eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses der Stadt Dannenberg (Elbe) aufgefordert, über seine Planung Auskunft zu geben.

Rh Schwidder weist darauf hin, dass das Vorhaben zur Umsiedlung des hagebaumarktes allgemein begrüßt wird, es aber als Teil des normalen Procedere angesehen werde, Regelungen für den Fall der Nicht-Realisierung zu treffen.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Pörmke Nord ein.

b)      Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Pörmke Nord

c)       Die Stadt Dannenberg (Elbe) übernimmt die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes Pörmke Nord