Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 2

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 28.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan 5 „Schul- und Kulturzentrum“ aufzuheben

Nach Aufhebung des Bebauungsplanes wird sich die planungsrechtliche Zulässigkeit zukünftiger Vorhaben nach § 34 BauGB richten.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Aufhebungssatzung sowie der Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit vom 13.06.2017 bis zum 14.07.2017 aus.

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

- Landkreis Lüchow-Dannenberg

- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

- staatliches Gewerbeaufsichtsamt

- Deutschen Bahn

- Bürger aus Zernien

Anregungen und Bedenken wurden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden auf Grund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 5 „Schul- und Kulturzentrum“ soweit abgeschlossen, dass die Aufhebung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen werden kann.

 

StDir Meyer ergänzt zum Sachverhalt, dass nach Abwägung der Vor- und Nachteile man der Aufhebung des Bebauungsplanes gegenüber einer ebenfalls möglichen Änderung den Vorzug gegeben habe. Damit sollen voraussichtlich Zeit und Kosten gespart werden. 

 

Der Rat fasst ohne weitere Beratung folgenden

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden abgewogen und beschlossen

b)      Die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan 5 „Schul- und Kulturzentrum“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan beschlossen.