Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat ein neues Bund-/Länderprogramm der Städteförderung „Zukunft Stadtgrün“ gestartet, für das im Jahre 2017 zunächst 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Innerhalb eines von der Gemeinde abzugrenzenden Fördergebietes werden Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur gefördert. Hierzu zählen insbesondere investive Maßnahmen.

 

Das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beinhaltet Möglichkeiten der Bezuschussung privater und öffentlicher Maßnahmen. Eine Auflistung möglicher Projekte liegt den Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe) vor.

 

Voraussetzung für die Förderung einer Gesamtmaßnahme mit Städtebauförderungsmitteln ist, dass

 

-              die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von der Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können (Grundsatz der Nachrangigkeit);

-              sofern es sich um eine Durchführungsmaßnahme handelt, für das Fördergebiet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt, das programmspezifische Anforderungen nach besonderen Zuwendungsbestimmungen erfüllen muss;

-              und die Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderprogramm aufgenommen ist.

 

Für das fördergebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept gelten folgende Anforderungen:

 

o    Die Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes hat unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erfolgen.

o    Das städtebauliche Entwicklungskonzept ist in ein bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten und davon abzuleiten.

o    Außerdem ist das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten und Strategien in der Region, insbesondere mit den regionalen Handlungsstrategien des örtlichen zuständigen Amtes für regionale Landentwicklung, abzustimmen.

o    Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept muss inhaltliche Bausteine umfassen und darstellen:

-     eine thematische Bestandsanalyse beilegen

-     ein integriertes Stärken-Schwächen-Profil aufweisen

-     ein Leitbild, Ziele und Handlungsleitlinien beinhalten

-     Handlungsräume und Handlungsfelder beschreiben

-     Projekte und Maßnahmen benennen

-     Umsetzungsstrategien und Erfolgskontrollen aufzeigen

-     eine Kosten- und Finanzierungsübersicht beinhalten

 

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept muss zudem der Barrierefreiheit im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs zur physischen Umwelt gemäß Art. 9 (Zugänglichkeit) des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf geeignete Weise Rechnung tragen und dabei auch die besonderen Belange von Menschen mit einer Sehbehinderung beachten.

Außerdem sind das Prinzip des Gender Mainstreaming und der Grundsatz der Antidiskriminierung angemessen zu berücksichtigen.

 

Um eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zu erreichen, sind zunächst diese vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen.

Mit Mareike Harlfinger-Düpow gibt es eine Personalie, die diese Aufgabe wahrnehmen könnte. Das Leitprojekt "Innenentwicklung" der Metropolregion läuft zum 30.11.2017 aus. Mareike Harlfinger-Düpow wird den Zeitraum von einem halben Jahr benötigen, um das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit all seinen Voraussetzungen zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe), Frau Mareike Harlfinger-Düpow für die Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes bis zum 01.06.2018 weiter zu beschäftigen.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

 

Ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept wird erarbeitet. Mareike Harlfinger-Düpow wird für die Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes bis zum 01.06.2018 bei der Stadt Dannenberg (Elbe) weiterbeschäftigt.