Sitzung: 19.09.2017 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 04/0400/2017
Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat
ein neues Bund-/Länderprogramm der Städteförderung „Zukunft Stadtgrün“ gestartet,
für das im Jahre 2017 zunächst 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb
eines von der Gemeinde abzugrenzenden Fördergebietes werden Maßnahmen zur
Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur gefördert. Hierzu zählen
insbesondere investive Maßnahmen.
Das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beinhaltet
Möglichkeiten der Bezuschussung privater und öffentlicher Maßnahmen. Eine
Auflistung möglicher Projekte liegt den Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe)
vor.
Voraussetzung
für die Förderung einer Gesamtmaßnahme mit Städtebauförderungsmitteln ist, dass
- die Ausgaben der Gesamtmaßnahme
weder von der Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern
getragen oder anderweitig gedeckt werden können (Grundsatz der Nachrangigkeit);
- sofern es sich um eine
Durchführungsmaßnahme handelt, für das Fördergebiet ein integriertes
städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt, das programmspezifische
Anforderungen nach besonderen Zuwendungsbestimmungen erfüllen muss;
- und die Gesamtmaßnahme in das
Städtebauförderprogramm aufgenommen ist.
Für das
fördergebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept gelten
folgende Anforderungen:
o Die Erstellung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes hat unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu
erfolgen.
o Das städtebauliche Entwicklungskonzept ist in ein bereits
vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten und davon abzuleiten.
o Außerdem ist das integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzept mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen,
Konzepten und Strategien in der Region, insbesondere mit den regionalen
Handlungsstrategien des örtlichen zuständigen Amtes für regionale
Landentwicklung, abzustimmen.
o Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept muss
inhaltliche Bausteine umfassen und darstellen:
- eine thematische Bestandsanalyse beilegen
- ein integriertes Stärken-Schwächen-Profil
aufweisen
- ein Leitbild, Ziele und Handlungsleitlinien
beinhalten
- Handlungsräume und Handlungsfelder
beschreiben
- Projekte und Maßnahmen benennen
- Umsetzungsstrategien und Erfolgskontrollen
aufzeigen
- eine Kosten- und Finanzierungsübersicht
beinhalten
Das
integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept muss zudem der Barrierefreiheit
im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs zur physischen Umwelt gemäß Art. 9
(Zugänglichkeit) des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf geeignete Weise Rechnung tragen
und dabei auch die besonderen Belange von Menschen mit einer Sehbehinderung
beachten.
Außerdem
sind das Prinzip des Gender Mainstreaming und der Grundsatz der
Antidiskriminierung angemessen zu berücksichtigen.
Um eine
Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zu erreichen, sind zunächst diese
vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen.
Mit
Mareike Harlfinger-Düpow gibt es eine Personalie, die diese Aufgabe wahrnehmen
könnte. Das Leitprojekt "Innenentwicklung" der Metropolregion läuft
zum 30.11.2017 aus. Mareike Harlfinger-Düpow wird den Zeitraum von einem halben
Jahr benötigen, um das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit all
seinen Voraussetzungen zu erarbeiten.
Die
Verwaltung bittet die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe), Frau Mareike
Harlfinger-Düpow für die Erstellung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes bis zum 01.06.2018 weiter zu beschäftigen.
Ohne
weitere Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Ein
integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept wird erarbeitet. Mareike
Harlfinger-Düpow wird für die Erstellung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes bis zum 01.06.2018 bei der Stadt Dannenberg (Elbe)
weiterbeschäftigt.