Sitzung: 07.09.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0403/2017
Die
hagebaumarkt Mölders Dannenberg GmbH plant eine Umsiedlung und Erweiterung des
Baumarktes in dem Bereich des Bebauungsplanes Pörmke Nord. Die bisherige brutto
Verkaufsfläche von ca. 3.500 qm soll auf ca. 8.000 qm erhöht werden.
a) Für das Vorhaben wird die
Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Änderung beinhaltet insbesondere folgende Inhalte:
- Änderung des Baugebietes von einem
Mischgebiet in ein Sondergebiet "Einkauf", in dem hauptsächlich
lediglich Baumarktsortimente zulässig sein sollen
- Streichung der Planstraße im Gebiet
- Neufestlegung von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen.
Im Rahmen der Änderung wird ebenfalls ein Fachgutachten bezüglich der ankommenden und der nach
Westen abfließenden Verkehrsströme notwendig
b) Da der bisher gültige
Flächennutzungsplan im Geltungsbereich der geplanten Änderung ebenfalls eine
gemischte Baufläche ausweist, muss diese ebenfalls im Parallelverfahren von der
Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden. Die Stadt Dannenberg (Elbe) muss daher
die Änderung bei der Samtgemeinde beantragen.
c) Durch die Umsiedlung und
Erweiterung des hagebaumarktes werden die Arbeitsplätze der bisher 25
Mitarbeiter gesichert sowie im Zuge der Erweiterung die Anzahl der Mitarbeiter
maßgeblich gesteigert.
Frau Basedow erläutert den
Sachverhalt der Vorlage und StD Meyer und Frau Basedow beantwortet
Detailfragen.
In der Aussprache wird
insbesondere über das zu erwartende Warensortiment des Baumarktes diskutiert,
u.a. auch darüber ob eine Beeinträchtigung des Gartenmarktes im Develangring
gegeben ist und es wird festgestellt, dass Angebote von innenstadtrelevanten
waren nicht zulässig sein werden.
Rh Dr. Lange bittet, das
vom hagebaumarkt gewollte Warensortiment einzufordern.
Nach Beendigung der
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet
das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Pörmke Nord ein.
b) Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Pörmke Nord
c)
Die
Stadt Dannenberg (Elbe) übernimmt die Planungskosten für die Änderung des
Bebauungsplanes Pörmke Nord