Sitzung: 29.08.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 14/0390/2017
Ursula Fallapp trägt vor:
Die
Ausschussmitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Soziales des Rates
der Stadt Dannenberg (Elbe) haben darum gebeten, eine Richtlinie zur Kunst- und
Kulturförderung für die Stadt Dannenberg (Elbe) zu erstellen.
Hintergrund sind
vermehrt Anträge und Anfragen zur Förderung von Projekten, die an die Stadt
Dannenberg (Elbe) gestellt wurden. Um das Antragsverfahren und die
Fördervoraussetzungen zu vereinheitlichen hat die Verwaltung einen Entwurf
einer Richtlinie zur Kunst- und Kulturförderung erarbeitet.
Die Fördergelder
zur Kulturförderung werden, wie bisher,
aus der Kostenstelle „26100110100 - Theater, Konzerte, Musikpflege“
gezahlt. Der Haushaltsansatz umfasst 23.500,- €. Darin enthalten sind 17.000,-
€ als vertraglich vereinbarte Förderung an den Kulturring Dannenberg e.V. Die
übrigen 6.500,- € können nach entsprechender Antragstellung als Förderung an
übrige Projekte gewährt werden.
Nach dieser
Richtlinie sind Investitionszuschüsse ausgeschlossen, da diese den Finanz- und
nicht den Ergebnishaushalt belasten.
Investitionszuschüsse
sollten daher außerhalb der Richtlinie gesondert beraten werden.
Rh Dirk Brüggemann
begrüßt diese Richtlinie.
Stellv. Bgm Kurt
Behning bittet um Erläuterung, ob die Nr. 3 „Förderhöhe“ - die höchstmögliche
Fördersumme von 2.000,00 € - auch auf den Kulturring anzuwenden ist.
Ursula Fallapp
erläutert, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kulturring
Dannenberg e.V. und der Stadt Dannenberg (Elbe) besteht. Daran ist der Zuschuss
in Höhe von 17.000,00 € verankert.
Einstimmig
empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung
von Kunst und Kultur.