Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Ursula Fallapp trägt vor:

Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) haben darum gebeten, eine Richtlinie zur Kunst- und Kulturförderung für die Stadt Dannenberg (Elbe) zu erstellen.

Hintergrund sind vermehrt Anträge und Anfragen zur Förderung von Projekten, die an die Stadt Dannenberg (Elbe) gestellt wurden. Um das Antragsverfahren und die Fördervoraussetzungen zu vereinheitlichen hat die Verwaltung einen Entwurf einer Richtlinie zur Kunst- und Kulturförderung erarbeitet.

 

Die Fördergelder zur Kulturförderung werden, wie bisher,  aus der Kostenstelle „26100110100 - Theater, Konzerte, Musikpflege“ gezahlt. Der Haushaltsansatz umfasst 23.500,- €. Darin enthalten sind 17.000,- € als vertraglich vereinbarte Förderung an den Kulturring Dannenberg e.V. Die übrigen 6.500,- € können nach entsprechender Antragstellung als Förderung an übrige Projekte gewährt werden.

 

Nach dieser Richtlinie sind Investitionszuschüsse ausgeschlossen, da diese den Finanz- und nicht den Ergebnishaushalt belasten.

Investitionszuschüsse sollten daher außerhalb der Richtlinie gesondert beraten werden.

 

Rh Dirk Brüggemann begrüßt diese Richtlinie.

 

Stellv. Bgm Kurt Behning bittet um Erläuterung, ob die Nr. 3 „Förderhöhe“ - die höchstmögliche Fördersumme von 2.000,00 € - auch auf den Kulturring anzuwenden ist.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kulturring Dannenberg e.V. und der Stadt Dannenberg (Elbe) besteht. Daran ist der Zuschuss in Höhe von 17.000,00 € verankert.

 

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur.