Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Ursula Fallapp trägt vor:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat ein neues Bund-/Länderprogramm der Städteförderung „Zukunft Stadtgrün“ gestartet, für das im Jahre 2017 zunächst 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Innerhalb eines von der Gemeinde abzugrenzenden Fördergebietes werden Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur gefördert. Hierzu zählen insbesondere folgende investive Maßnahmen:

 

·             Quartierbezogene Stadtgrünmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes etc.

·             Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen

·             Vernetzung von Grün- und Freiräumen

·             Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit fehl- oder mindergenutzten Gebäuden

·             Nach- bzw. Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen auf Brachflächen und Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden

·             Maßnahmen der Barrierearmut bzw. –freiheit

·             Beteiligung und Mitwirkung von Bürgern

·             Quartierungsmanagement mit einem Integrationsmanager

·             Leistungen von Beauftragten

 

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ ist im Jahre 2003 abgeschlossen worden.

In einem Zeitraum von 15 Jahren haben sich neue Entwicklungsmöglichkeiten ergeben.

Das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beinhaltet Möglichkeiten der Bezuschussung privater Maßnahmen.

 

·             Insbesondere der Marschtorstraßenbereich von der Kirche bis zum Hotel „Alte Post“ stellt sich derzeit durch fehl- oder mindergenutzte Gebäude dar. Grundstückseigentümer wären bereit, mit einer Städtebaufördermaßnahme Bau- oder Ordnungsmaßnahmen durchzuführen. Konkrete Projektideen sollen in dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept aufgezeigt werden.

·                        Grundsätzlich sind alle Freiflächen zu überprüfen und deren Weiterentwicklung mit Konzepten zu belegen.

·             Der Thielenburger See, ein innerstädtischer Erholungs- und Naturraum, weist Schwachstellen auf.

                   Diese Schwachstellen sollen in der Städtebaufördermaßnahme „Zukunft Stadtgrün“ beseitigt werden. Die Beleuchtung ist abgebaut, müsste erneuert werden, die Wege sind zu überarbeiten etc..

·             Die Barrierearmut bzw. –freiheit ist in der gesamten Innenstadt genau zu untersuchen:

Geschäftshäuser benötigen barrierefreie Zugänge;

öffentliche Straßen und Plätze sind barrierefrei zu gestalten.

Stadtgrün ist anzuordnen.

·                        Die Außengastronomie ist nicht ausreichend. Konzepte sind zu erarbeiten. Hier sollen insbesondere multifunktionale Flächen Berücksichtigung finden.

·                        Die alte Brauerei in der Marschtorstraße verdient eine Nachnutzung.

·                        Verbesserte Erschließung der Innenstadt durch eine Fußgängerbrücke.

 

Der kommunale Eigenanteil in einer solchen Maßnahme beträgt i.d.R. 33,3 %. Förderungsvoraussetzung ist die Vorlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, in dem Ziele und Maßnahmen aus dem möglichen Fördergebiet dargestellt sind. Die erstmalige Erarbeitung eines Konzeptes ist nicht förderfähig.

 

Anmeldungen zur Aufnahme von Kommunen in das Städtebauförderprogramm sind erstmals bis zum 1. September 2017 beim örtlichen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) einzureichen. Dieser Stichtag kann aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten nicht eingehalten werden. Der nächste Antragsstichtag ist der 1. Juni 2018.

 

Voraussetzung für die Förderung einer Gesamtmaßnahme mit Städtebauförderungsmitteln ist, dass

 

-              die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von der Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können (Grundsatz der Nachrangigkeit);

-              sofern es sich um eine Durchführungsmaßnahme handelt, für das Fördergebiet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt, das programmspezifische Anforderungen nach besonderen Zuwendungsbestimmungen erfüllen muss;

-              und die Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderprogramm aufgenommen ist.

 

Für das fördergebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept gelten folgende Anforderungen:

 

o    Die Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes hat unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erfolgen.

o    Das städtebauliche Entwicklungskonzept ist in ein bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten und davon abzuleiten.

o    Außerdem ist das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten und Strategien in der Region, insbesondere mit den regionalen Handlungsstrategien des örtlichen zuständigen Amtes für regionale Landentwicklung, abzustimmen.

o    Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept muss inhaltliche Bausteine umfassen und darstellen:

-     eine thematische Bestandsanalyse beilegen

-     ein integriertes Stärken-Schwächen-Profil aufweisen

-     ein Leitbild, Ziele und Handlungsleitlinien beinhalten

-     Handlungsräume und Handlungsfelder beschreiben

-     Projekte und Maßnahmen benennen

-     Umsetzungsstrategien und Erfolgskontrollen aufzeigen

-     eine Kosten- und Finanzierungsübersicht beinhalten

 

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept muss zudem der Barrierefreiheit im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs zur physischen Umwelt gemäß Art. 9 (Zugänglichkeit) des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf geeignete Weise Rechnung tragen und dabei auch die besonderen Belange von Menschen mit einer Sehbehinderung beachten.

Außerdem sind das Prinzip des Gender Mainstreaming und der Grundsatz der Antidiskriminierung angemessen zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe), diese zu beauftragen, den Aufnahmeantrag für das Städtebauförderprogramm "Stadtgrün" vorzubereiten.

 

Stellv. Bürgermeister Behning begrüßt diesen Versuch der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“.

Auch der Ausschussvorsitzende Torsten Block schließt sich dem an. Er befürwortet die Instandhaltung des Bereiches um den Thielenburger See. Seiner Meinung nach ist hier ein erheblicher Nachholbedarf.

Rh Dirk Brüggemann bittet um Erklärung des Begriffes „Integrationsmanager“.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass, sofern die Stadt Dannenberg (Elbe) in das Städtebauförderprogramm aufgenommen wird, ein Integrationsmanager aus der Maßnahme finanziert werden kann. Das heißt: Die Stadt hätte lediglich den Eigenanteil der Personalkosten zu tragen. Ein Integrationsmanager erarbeitet mit den Bürgerinnen und Bürgern, die im integrierten Stadtentwicklungskonzept vorgesehenen Maßnahmen.

Die Frage von Rh Dirk Brüggemann nach einem Leistungsbeauftragten wird von Ursula Fallapp mit dem seinerzeit beauftragten Sanierungsträger (NILEG) verglichen.

Die NILEG hat im ehemaligen Städtebauförderprojekt „Dannenberg – Innenstadt“ sowohl einen Betriebswirtschaftler für die Antragstellung als auch einen Architekten für die Umsetzung beauftragt. Beide Mitarbeiter waren Bedienstete der NILEG und wurden als so genannte Leistungsbeauftragte von der Stadt eingesetzt.

 

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden

 


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) bereitet  die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ vor.