Sitzung: 04.09.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0391/2017
Sachverhalt:
Zu diesem
Tagesordnungspunkt findet vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung statt. Der
beauftragte Planungsingenieur Herr Von der Ohe stellt in der Sitzung mögliche
Planungsvarianten und den gegenwärtigen Planungsstand vor.
Herr Von der Ohe
vom Ingenieurbüro Schulz+VonderOhe stellt Vor- und Nachteile der Verfahren für
Bohrpfahlwände sowie Spundwände vor. Außerdem stellt er verschiedene Varianten
für die Verblendung der Wände vor. Insgesamt wäre die Spundwandlösung
vorteilhafter gegenüber der Bohrpfahlwand. Die Präsentation wird dem Protokoll
als Anlage 1 beigefügt.
Rh Porip stellt die
Frage, ob eine entsprechende Hangsicherung überhaupt notwendig ist. Der Förster
habe bei der Ortsbesichtigung vorgetragen, dass der Erddruck durch das Fällen
der Bäume, die aus verkehrssicherungsgründen sowieso entfernt werden müssen,
nachlassen würde.
Herr Von der Ohe
erklärt, dass eine Erddruckberechnung noch nicht durchgeführt worden ist. Der
Wurzeldruck kann durch die Fällung einzelner Bäume verringert werden, die
vorgestellte Lösung mit Spundwand wäre aber in jedem Falle nachhaltiger.
Rh Zühlke fordert
die Vorlage der Erddruckberechnung, um Nachhaltigkeit und Kosten gegeneinander
abwägen zu können.
Herr Von der Ohe
erklärt, dass sich Wurzeldruck und Erddruck bedingen. Grundsätzlich können die
Wurzeln den Hang zusätzlich stabilisieren. Durch das Fällen einzelner Bäume
könnte es zu einer Umwandlung der Drücke kommen. Der Wurzeldruck würde
nachlassen, der Erddruck würde sich dadurch vermutlich erhöhen. Wo genau der
Druck im Hang entsteht, muss durch eine Erddruckberechnung untersucht werden.
Auf Nachfrage von Rh Zühlke bestätigt er, dass gewisse Unwägbarkeiten
verbleiben, die nicht berechnet werden können.
Rh Walter fragt
nach, warum die Hangsicherung nur auf 50m durchgeführt werden soll und nicht
auf der gesamten Länge des Hanges. Herr Von der Ohe erklärt dazu, dass es sich
bei den 50m um den Hauptteil handelt, auf dem der Druck entsteht und auf dem
eine gewisse Höhe von ca. 80-160cm zur Straße besteht. Den Rest könnte man zusätzlich
zum Beispiel mit Winkelstützen sichern.
Rh Flindt erklärt,
der Förster habe vorgeschlagen, Bodenproben zu nehmen um standortheimische
Bäume nachpflanzen zu können. Seiner Meinung nach könnten dies nur Pfahlwurzler
sein und es dürften keine Hochbäume gepflanzt werden.
Rh Walter meint,
dass die randständigen Bäume auf jeden Fall entfernt werden sollten.
St. StD Kern meint,
es sollten zunächst Erddruckberechnungen angestellt werden um zu prüfen, ob
ggfs. auch punktuelle Maßnahmen sinnvoll möglich sind.
Der AV unterbricht
die Sitzung um 19:00 Uhr. Bgm Mertins weist darauf hin, dass die
Haushaltsmittel für die Hangsicherung zur Verfügung stehen und auch in das
nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Der Auftrag an die Verwaltung
beinhalte seiner Meinung nach, alle Alternativen zu betrachten und
vorzustellen. Dazu gehöre für ihn auch die Möglichkeit, die Hangsicherung ohne
Baumaßnahmen durchzuführen. Wenn dies durch Fällung einiger Bäume möglich ist,
sollte diese Möglichkeit ebenfalls geprüft werden. Der AV eröffnet die Sitzung
nach dem Redebeitrag sogleich wieder.
Herr Von der Ohe
stellt klar, dass er mit der Umsetzung einer Lösung bis zum Entwurf beauftragt
worden ist. Im Folgenden sollte die extern zu vergebende Baugrunduntersuchung
durchgeführt werden, die durch das Büro Schulz +Von der Ohe begleitet wird.
Basierend auf der Baugrunduntersuchung kann der Erddruck berechnet werden.
Rh Walter stellt
den Antrag, der Ausschuss sollte empfehlen, dass zunächst die notwendigen
Waldbauarbeiten durchgeführt werden und anschließend eine Baugrunduntersuchung
durchgeführt wird.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Zunächst werden die notwendigen Waldbauarbeiten
durchgeführt. Anschließend wird eine Baugrunduntersuchung durchgeführt.