Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Männerturnverein von 1963 Dannenberg (Elbe) e. V. (MTV Dannenberg) hat mit Schreiben vom 16.07.2017 die Löschung der Verpflichtung des MTV Dannenberg gemäß § 2 des Erbbaurechtsvertrags vom 29.04.1965 zur Erstellung und Unterhaltung eines Schwimmbecken auf der Tennisanlage in Dannenberg (Elbe) beantragt.

 

Der MTV Dannenberg ist laut Vertrag vom 28.06.1973 seit dem 01.01.1971 Erbbauberechtigter der Tennisanlage in Dannenberg (Elbe). Gemäß § 2 Ziffer 1 und 2 des Erbbaurechtsvertrags ist der Erbbauberechtigte 1. verpflichtet, auf dem Grundstück ein Schwimmbecken zu erstellen, und zwar mit allen erforderlichen Einrichtungen und 2. verpflichtet, das Bauwerk nebst Zubehör stets in gutem Zustand zu erhalten und die nicht zum Schwimmbecken benötigten Flächen ordnungsgemäß zu bepflanzen und stets in Kultur zu halten. Im Falle der Zerstörung hat der Erbbauberechtigte das Schwimmbecken unverzüglich wieder aufzubauen.

 

Die Unter- und Erhaltungskosten liegen derzeit bei ca. 1.500 Euro jährlich.

 

Zu erwarten sind folgende Maßnahmen:

  • Reparatur/Erneuerung Umwälzpumpe (Kosten ca. 3.000 Euro),
  • Erneuerung Anstrich (Kosten ca. 1.000 Euro),
  • Erneuerung Fliesen und Fugen (Kosten ca. 1.300 Euro).

Die o. g. Kosten beinhalten noch nicht die Lohnkosten.

 

Der MTV Dannenberg beabsichtigt, das Schwimmbecken weiter zu nutzen. Für den Fall, dass die o. g. Kosten erheblich steigen oder größere Reparaturen (Umwälzpumpe, Filteranlage, u.ä.) unumgänglich werden, möchte der MTV Dannenberg die Möglichkeit haben, das Schwimmbecken zurückzubauen. Um dann zügig über das Vorgehen entscheiden zu können, beantragt der MTV Dannenberg jetzt die o. g. Löschung.

 

Eine Notwendigkeit für den Erhalt des Schwimmbeckens gibt es nicht.

Erhalten bleiben sollte der Passus, dass die Anlage ordnungsgemäß zu bepflanzen und zu pflegen ist.

 

Es wird empfohlen, der Änderung des Erbbaurechtsvertrages im Hinblick auf das Schwimmbecken zuzustimmen. Die Kosten für die Änderung des Erbbaurechtsvertrages trägt der MTV Dannenberg.

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss,

 


dem Antrag auf Änderung des Erbbaurechtsvertrags wird entsprochen. Die Kosten trägt der MTV Dannenberg.