Sitzung: 28.08.2017 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 31/0382/2017
Sachverhalt:
Der
Männerturnverein von 1963 Dannenberg (Elbe) e. V. (MTV Dannenberg) hat mit
Schreiben vom 16.07.2017 die Löschung der Verpflichtung des MTV Dannenberg
gemäß § 2 des Erbbaurechtsvertrags vom 29.04.1965 zur Erstellung und
Unterhaltung eines Schwimmbecken auf der Tennisanlage in Dannenberg (Elbe)
beantragt.
Der MTV Dannenberg
ist laut Vertrag vom 28.06.1973 seit dem 01.01.1971 Erbbauberechtigter der
Tennisanlage in Dannenberg (Elbe). Gemäß § 2 Ziffer 1 und 2 des
Erbbaurechtsvertrags ist der Erbbauberechtigte 1. verpflichtet, auf dem
Grundstück ein Schwimmbecken zu erstellen, und zwar mit allen erforderlichen
Einrichtungen und 2. verpflichtet, das Bauwerk nebst Zubehör stets in gutem
Zustand zu erhalten und die nicht zum Schwimmbecken benötigten Flächen
ordnungsgemäß zu bepflanzen und stets in Kultur zu halten. Im Falle der
Zerstörung hat der Erbbauberechtigte das Schwimmbecken unverzüglich wieder
aufzubauen.
Die Unter- und
Erhaltungskosten liegen derzeit bei ca. 1.500 Euro jährlich.
Zu erwarten sind
folgende Maßnahmen:
- Reparatur/Erneuerung
Umwälzpumpe (Kosten ca. 3.000 Euro),
- Erneuerung
Anstrich (Kosten ca. 1.000 Euro),
- Erneuerung
Fliesen und Fugen (Kosten ca. 1.300 Euro).
Die o. g. Kosten
beinhalten noch nicht die Lohnkosten.
Der MTV Dannenberg
beabsichtigt, das Schwimmbecken weiter zu nutzen. Für den Fall, dass die o. g.
Kosten erheblich steigen oder größere Reparaturen (Umwälzpumpe, Filteranlage,
u.ä.) unumgänglich werden, möchte der MTV Dannenberg die Möglichkeit haben, das
Schwimmbecken zurückzubauen. Um dann zügig über das Vorgehen entscheiden zu
können, beantragt der MTV Dannenberg jetzt die o. g. Löschung.
Eine Notwendigkeit
für den Erhalt des Schwimmbeckens gibt es nicht.
Erhalten bleiben
sollte der Passus, dass die Anlage ordnungsgemäß zu bepflanzen und zu pflegen
ist.
Es wird empfohlen,
der Änderung des Erbbaurechtsvertrages im Hinblick auf das Schwimmbecken
zuzustimmen. Die Kosten für die Änderung des Erbbaurechtsvertrages trägt der
MTV Dannenberg.
Nach kurzer
Diskussion empfiehlt der Ausschuss,
dem Antrag auf
Änderung des Erbbaurechtsvertrags wird entsprochen. Die Kosten trägt der MTV
Dannenberg.