Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 28.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan 5 „Schul- und Kulturzentrum“ aufzuheben. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes wird sich die planungsrechtliche Zulässigkeit zukünftiger Vorhaben nach § 34 BauGB richten.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Aufhebungssatzung sowie der Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit vom 13.06.2017 bis zum 14.07.2017 aus.

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

- Landkreis Lüchow-Dannenberg

- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

- staatliches Gewerbeaufsichtsamt

- Deutschen Bahn

- Bürger aus Zernien

Anregungen und Bedenken wurden gemäß dem in der Anlage I der Vorlage aufgeführten Vorschlag abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden auf Grund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 5 „Schul- und Kulturzentrum“ soweit abgeschlossen, dass die Aufhebung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen werden kann.

 

Frau Basedow erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Rh Herzog bezieht sich auf die Stellungnahme des Bürger aus Zernien und fragt, warum es nicht sinnvoller bzw. erforderlich ist den Bebauungsplan zu ändern.

 

Frau Basedow antwortet, dass Bebauungspläne aufzustellen sind, sobald es städtebaulich erforderlich ist. Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung ist dieses Erfordernis hier nicht gegeben.

 

StD Meyer erläutert, dass es Ziel war, die Umgestaltung des Schulzentrums so schnell wie möglich zu beginnen. Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung ist die Aufhebung des Bebauungsplanes als schnelle, pragmatischte und kostengünstigste Möglichkeit angesehen worden.

 

Nach Beendigung der anschließenden Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem in der Anlage I der Vorlage aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen

b)      Die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan 5 „Schul- und Kulturzentrum“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan beschlossen.