Sitzung: 07.09.2017 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0370/2017
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 28.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan 5 „Schul-
und Kulturzentrum“ aufzuheben. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes wird sich die
planungsrechtliche Zulässigkeit zukünftiger Vorhaben nach § 34 BauGB richten.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Aufhebungssatzung sowie der Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der
Zeit vom 13.06.2017 bis zum 14.07.2017 aus.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis
Lüchow-Dannenberg
- Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- staatliches
Gewerbeaufsichtsamt
- Deutschen Bahn
- Bürger aus
Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gemäß dem in der Anlage I der Vorlage aufgeführten Vorschlag
abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden auf Grund der Stellungnahmen nicht
vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 5
„Schul- und Kulturzentrum“ soweit abgeschlossen, dass die Aufhebung des
Bebauungsplanes als Satzung beschlossen werden kann.
Frau Basedow erläutert den
Sachverhalt der Vorlage.
Rh Herzog bezieht sich auf
die Stellungnahme des Bürger aus Zernien und fragt, warum es nicht sinnvoller
bzw. erforderlich ist den Bebauungsplan zu ändern.
Frau Basedow antwortet,
dass Bebauungspläne aufzustellen sind, sobald es städtebaulich erforderlich
ist. Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung ist dieses Erfordernis hier nicht
gegeben.
StD Meyer erläutert, dass
es Ziel war, die Umgestaltung des Schulzentrums so schnell wie möglich zu
beginnen. Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung ist die Aufhebung des
Bebauungsplanes als schnelle, pragmatischte und kostengünstigste Möglichkeit
angesehen worden.
Nach Beendigung der anschließenden
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem in der Anlage I der Vorlage aufgeführten Vorschlag abgewogen und
beschlossen
b) Die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan
5 „Schul- und Kulturzentrum“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird
die Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan beschlossen.