Stellv. Bgm Goebel teilt mit, dass er auf eine Nachfrage zur letzten Sitzung nachgeforscht hat, dass das Trafohäuschen in Metzingen zur einen Hälfte auf Gemeindegrund und zur anderen Hälfte auf einem privaten Grundstück steht.

Die Ackerarbeit am Trafohäuschen endet jedoch genau vorm Gemeindegrundstück, somit gibt es dort keine Beanstandung.