Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

 

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1.Januar bis 31. Dezember 2016 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

Das Rechnungsprüfungsamt kann gemäß §32 Abs.3 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach §34 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt für nicht erforderlich gehalten.

Aus dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht gehen die wesentlichen Geschäftsabläufe hervor. Der Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Sachverhalt.

1. SgRat Beitz nimmt ab 18:35 Uhr an der Sitzung teil.

SgBm Meyer und Ratsherr Hanke nehmen ab 18:43 Uhr an der Sitzung teil.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2016 entlastete.

c)       Der Jahresüberschuss ist mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.