Sitzung: 03.08.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0284/2017
Sachverhalt:
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Gemeinde Gusborn
sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur
Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte
Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und
Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde nimmt das „Interkommunalen und
überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in
seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Gemeinde
Gusborn beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven
Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Gusborn verortet sind.
Die Gemeinde
Gusborn wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen
gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe
der Hektargröße) fassen.
Die Gemeinde
erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch
Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde
Gusborn liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
Fachdienstleiter Donnerstag stellt den Sachverhalt
vor.
Er weist auf das Konzept hin, deren
Erstellung als Teil der Städtebauförderung förderungsfähig ist und aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit, also den Bürgerinnen und Bürgern heraus, entstanden ist.
Der Rat der Gemeinde Gusborn hat am
28.11.2013 die Aufnahme in das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ im
Rahmen des Städtebauförderprogrammes beschlossen. Daraus können sich
Investitionen entwickeln.
Im April 2014 hat es eine
Auftaktveranstaltung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.
Hier ist die Steuerungsgruppe gebildet
worden, aus der wiederum sich die Expertenworkshops, zusammengesetzt aus
Politik, Projektgruppen, NLG und Bevölkerung zu den unterschiedlichen
Handlungsfeldern zusammengefunden haben.
Das Ergebnis ist das Konzept, welches über
den angegebenen Link zu finden ist.
Dieses Konzept ist am 04.05.2017 im Alten
Rathaus in Dannenberg (Elbe) der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Der nun zu
fassende Beschluss schafft die Grundlage zur Förderung der einzelnen in den
Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen. Alle Städte und Mitgliedsgemeinden der
Samtgemeinde Elbtalaue haben dem Konzept zugestimmt. Die sich ergebenden
Investitionen sind darin aufgeführt.
FDL Donnerstag
erläutert abschließend das Procedere zur Beantragung von Maßnahmen und
Förderung.
Das Programm liegt
auch in Papierform beim Bürgermeister vor und kann dort eingesehen werden.
Detailfragen dazu können an Herrn Donnerstag oder Frau Basedow gestellt werden.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Gusborn stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.