Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

 

1.            Zustimmung zur Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)

 

Die Gemeinde Gusborn sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde nimmt das „Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.

2.            Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen

 

Die Gemeinde Gusborn beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde Gusborn verortet sind.

Die Gemeinde Gusborn wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der Hektargröße) fassen.

Die Gemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde Gusborn liegt.

 

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Endfassung finden Sie unter:

www.elbtalaue.de/iek

 

Fachdienstleiter Donnerstag stellt den Sachverhalt vor.

Er weist auf das Konzept hin, deren Erstellung als Teil der Städtebauförderung förderungsfähig ist und aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, also den Bürgerinnen und Bürgern heraus,  entstanden ist.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat am 28.11.2013 die Aufnahme in das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ im Rahmen des Städtebauförderprogrammes beschlossen. Daraus können sich Investitionen entwickeln.

 

Im April 2014 hat es eine Auftaktveranstaltung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.

Hier ist die Steuerungsgruppe gebildet worden, aus der wiederum sich die Expertenworkshops, zusammengesetzt aus Politik, Projektgruppen, NLG und Bevölkerung zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern zusammengefunden haben.

 

Das Ergebnis ist das Konzept, welches über den angegebenen Link zu finden ist.

Dieses Konzept ist am 04.05.2017 im Alten Rathaus in Dannenberg (Elbe) der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

 

Der nun zu fassende Beschluss schafft die Grundlage zur Förderung der einzelnen in den Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen. Alle Städte und Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue haben dem Konzept zugestimmt. Die sich ergebenden Investitionen sind darin aufgeführt.

FDL Donnerstag erläutert abschließend das Procedere zur Beantragung von Maßnahmen und Förderung.

Das Programm liegt auch in Papierform beim Bürgermeister vor und kann dort eingesehen werden. Detailfragen dazu können an Herrn Donnerstag oder Frau Basedow gestellt werden.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Gusborn stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.