Rh Dr. Jastram fragt nach der offiziellen schriftlichen Erklärung der BIMA über den Fristablauf 31.03.2017 i. S. Jeetzelverkauf. Diese sollte Ende April /Anfang Mai 2017 vorliegen.

 

 Stellv. StDir Kern erklärt, dass die BIMA am 03.04.2017 schriftlich mitgeteilt hat, dass eine Fristverlängerung nicht erforderlich ist.

Das Schreiben ist als Anlage III diesem Protokoll beigefügt.