Rf Dr. Jastram bemerkt, dass der Fähranleger bei Niedrigwasserstand nicht nutzbar ist und dann wieder die Buhne genutzt werden muss. Das wäre aber nicht Sinn des Anlegers, gerade in der Hochsaison.
Er fragt,  a) ab welchem Wasserstand dann auch die Buhne nicht mehr genutzt werden kann - und dann gibt es keine Radverbindung mehr zwischen Hitzacker u. Neu Darchau-

und b) ob das Problem des Niedrigwasserstandes eigentlich bei der Planung besprochen worden ist.

 

FBL Hesebeck antwortet, dass ab einem bestimmten Wasserstand weder die Elbe befahren werden kann noch Anleger genutzt werden können.

Das war bei der Planung bekannt und auch Gegenstand des Förderbescheides.

 

Die Buhne wird solange genutzt, wie es der Fährmann einrichten kann. 

 

Solche Probleme gibt es bei einer Fährverbindung, auch in anderen Bereichen.