Sitzung: 20.06.2017 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rf Dr. Jastram bemerkt,
dass der Fähranleger bei Niedrigwasserstand nicht nutzbar ist und dann wieder
die Buhne genutzt werden muss. Das wäre aber nicht Sinn des Anlegers, gerade in
der Hochsaison.
Er fragt, a) ab welchem Wasserstand dann
auch die Buhne nicht mehr genutzt werden kann - und dann gibt es keine
Radverbindung mehr zwischen Hitzacker u. Neu Darchau-
und b) ob das Problem des
Niedrigwasserstandes eigentlich bei der Planung besprochen worden ist.
FBL Hesebeck antwortet,
dass ab einem bestimmten Wasserstand weder die Elbe befahren werden kann noch
Anleger genutzt werden können.
Das war bei der Planung
bekannt und auch Gegenstand des Förderbescheides.
Die Buhne wird solange
genutzt, wie es der Fährmann einrichten kann.
Solche Probleme gibt es bei
einer Fährverbindung, auch in anderen Bereichen.