Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Sachverhalt siehe auch Vorlage 14/0300/2017

Sanierungsbedarf der DRK-Kindertageseinrichtung Mullewapp, Dannenberg (Elbe)

und Niederschriften  JBSME 31.05.17 TOP 6, SgAE 01.06.17 TOP 6 und SgRE 12.06.17 TOP 11.

Auf die Vorlage 14/0300/2017 vom 16.05.2017 sowie den hierzu gefassten Ratsbeschluss vom 12.06.2017 wird verwiesen.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 folgendes beschlossen:

Die Samtgemeinde Elbtalaue wird aufgefordert das Gutachten eines vereidigten Sachverständigenbüros vorzulegen, aus dem sich Umfang und Kosten der Sanierung von „Mullewapp“ ergeben. Aus dem Gutachten muss ebenfalls hervorgehen für welchen Zeitraum eine wesentliche Mangelfreiheit zu erwarten ist.

Sollte die Samtgemeinde Elbtalaue keine zusätzlichen Aussagen (Gutachten) vorlegen, wird der Zuschuss auf die anteilige Höhe der veranschlagten Sanierungskosten zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 5% begrenzt. Über die Vereinbarung ist ein rechtssicherer Vertrag zu schließen.

Das geforderte Gutachten eines vereidigten Sachverständigenbüros, aus dem einerseits Umfang und Kosten der Sanierung und andererseits eine Aussage hervorgehen muss, für welchen Zeitraum eine wesentliche Mangelfreiheit zu erwarten ist, kann die Samtgemeinde nicht beibringen.

Danach greift die Bestimmung des Beschlusses, der das über 5% liegende Kostensteigerungsrisiko in die alleinige Verantwortung und Finanzierung der Samtgemeinde stellt.

Die Verwaltung ist auch aufgrund der zügig zu behebenden Schadenssituation in der Einrichtung der Auffassung, dass die detaillierten Kostenberechnungen der Morgenstern/Struck Statik GbR hoffen lassen, dass eine Teuerung der Gesamtmaßnahme über die o.g. 5% nicht eintreten wird.

Über diese besondere Finanzierungs- und Kostentragungsvariante für die konkret vorliegende Baumaßnahme Mullewapp ist ein Vertrag mit dem Landkreis abzuschließen. 

 

 

1.SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt. Bei der vorliegenden und ausführlich erläuterten Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse hat sich keine Änderung ergeben, auch nicht an der detaillierten Kostenschätzung für Sanierung, Um- und Anbau. Die Samtgemeindeverwaltung geht davon aus, dass die vorliegenden Kostenberechnungen verlässlich sind. Die Samtgemeindeverwaltung hatte in der Sitzung am 12.06.17 vom Samtgemeinderat den Auftrag erhalten in einem Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis eine gemeinsame tragfähige Lösung zu erarbeiten. Der Kreistag hat sich am 19.06. für die Sanierung ausgesprochen. Dieses o.g. Votum wird jetzt auch dem Samtgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Baumaßnahme wird intensiv vom Architekten und der SG begleitet und kontrolliert werden. Über Kostensituation und Baufortschritt werden immer aktuelle Aufzeichnungen vorliegen. Zu Fachfragen zu den Baumaßnahmen wurden Herr Morgenstern und Herr Schmidt zu dieser Sitzung eingeladen. 1.SgRat Beitz bittet um einen Beschluss des SgR zum vorliegenden Vorschlag.

 

Rh Mertins erklärt, dass die kalkulierten Mehrkosten von 5% aus seiner Sicht knapp bemessen sind und sich die Maßnahme voraussichtlich verteuern wird. Er wird aber zustimmen.

 

Rh Siebolds erläutert, dass bereits in der letzten Sitzung von fast allen Fraktionen des SgR erklärt wurde, dass mit höheren Kosten zu rechnen ist. Mit dem vorliegenden Beschluss des Kreistages wird deutlich, dass auch der Kreistag diese Bedenken teilt und deshalb die finanzielle Beteiligung eingeschränkt hat. Das Kostenrisiko bleibt bei der Samtgemeinde und damit auch die Verantwortung für das Geld der Bürger. Der Zeitdruck für diese Entscheidung ist nicht gut.  Aufgrund der unzumutbaren Situation für die Kinder und die Mitarbeiter in der Kita ist Beschluss zur Sanierung  jetzt aber erforderlich.

 

RV Sperling erklärt, dass der Kreistag einerseits Verantwortung übernommen hat für das Geld der Steuerzahler indem beschlossen wurde, das komplette Risiko nicht zu übernehmen, aber auch für die Kinder und die Mitarbeiter der Kita durch Zusage der Finanzierung im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung plus 5%.

 

1.SgRat Beitz erläutert, dass die SG gemäß Kreistagsbeschluss versucht hat, einen Gutachter zu finden. Das ist nicht gelungen. Es gab aber Gespräche mit einem Sachverständigen aus denen klar hervorging, dass ein Gutachter erst eine komplett neue Schadensanalyse erstellen müsste, aufgrund der er dann seine Berechnungen erstellen würde. Zudem könne eine Aussage eines Gutachters, mit Festlegung für welchen Zeitraum eine wesentliche Mangelfreiheit zu erwarten ist, über die Berufshaftpflicht hinaus, nicht eingefordert werden.

 

Rh Schaper-Biemann erklärt, dass er die Bedenken seiner Vorredner teilt. Ein weiteres Zuwarten ist auch aus seiner Sicht nicht vertretbar. Er bittet um kurze Erläuterung von Seiten des Architekturbüros inwieweit Kostensteigerungen eingeplant wurden.

 

Herr Morgenstern erläutert, dass die Kostenschätzung aufgrund der umfangreichen Analysen an dem Gebäude detailliert und verlässlich ist. Er geht davon aus, dass alle Schäden erfasst wurden. Eine Verteuerung der Gesamtmaßnahme von über 5% wird nicht erwartet. Eine Garantie kann aber nicht gegeben werden. Der Preisindex von 2017 wurde für die Berechnungen zugrunde gelegt.

 

Rh Zuther erklärt, dass trotz der für ihn nicht nachvollziehbaren Einschränkung der Kostenübernahme durch den Landkreis ein Beschluss des SgR für die Sanierungsmaßnahmen erfolgen muss. Die Option eines Neubaus scheidet aus finanziellen Gründen durch Bindung an den Zukunftsvertrag aus. Es wäre zu prüfen, inwieweit man bei der Sanierung auch eine nachhaltige Energieeffizienz berücksichtigen kann.

 

Rh Zühlke erläutert, dass hier eine schnelle Lösung gefunden werden muss. Eine zeitliche Verzögerung ist aufgrund der Situation in der Kita nicht mehr zumutbar. Da ein Neubau nicht finanzierbar ist, bleibt nur dieser Kompromiss für Sanierung, Um- und Anbau. Es muss zum Wohle der  Kinder, Eltern und Erzieher entschieden werden.

 

Stv RV Siemke stimmt dem zu. Der Kreistag hat einen Kompromiss gefunden der alle Belange berücksichtigt. Wenn die Maßnahme weiter verschoben wird, werden die Preise weiter steigen und die Kita könnte auch durch das Gesundheitsamt geschlossen werden. Stv RV Siemke ist davon überzeigt, dass die Kostenschätzung nachvollziehbar und seriös ist.

 

Rh Dehde erläutert, bezugnehmend auf die Erklärung von Rh Zuther, dass hier kein Druck vom LK auf die SG ausgeübt wird. Die Samtgemeinde ist Bauherr und der Landkreis übernimmt 75% der Kosten. Aus seiner Sicht ist der Kompromissvorschlag des KT nachvollziehbar und der SgR sollte dem zustimmen.  Der gesetzliche Auftrag der Öffentlichen Hand gegenüber Familien mit Kindern muss hier wahrgenommen werden. In den kommenden Jahren müssen aufgrund der steigenden Zahl der Kinder neue Kita- und Grundschulplätze geschaffen werden.

 

Stellv. SgBgm  Hanke stimmt dem zu und spricht sich für eine möglichst einstimmige Beschlussfassung gemäß Vorschlag aus.

 

Stv RV Neumann fragt an, ob es eine gesundheitsgefährdende Belastung durch Pilzsporen in der Kita gibt und wo die Kinder untergebracht werden, wenn es während der Sanierungsmaßnahmen zu einer entsprechende Belastung kommt.

Herr Morgenstern erklärt, dass eine Gesundheitsgefährdung durch Pilzsporen nicht bekannt ist. Die Decke der Kita wird komplett entsorgt. Während der Sanierungsarbeiten sind die Kinder nicht in der Kita sondern im neuen Anbau untergebracht.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die Kindertageseinrichtung Mullewapp in Dannenberg (Elbe), betrieben durch den DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V., wird entsprechend der vorliegenden Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse saniert sowie in den dort vorgesehenen Teilen umgebaut. Darüber hinaus wird die Einrichtung gemäß Erläuterungsbericht um den Anbau eines Mehrzweckraumes einschließlich behindertengerechtem WC erweitert.

Die Kostenschätzung der Morgenstern/Struck Statik GbR kalkuliert Gesamtkosten in Höhe von 852.000 Euro. Auf die Sanierung entfallen 270.000 Euro, auf den Umbau  entfallen 274.000 Euro  und auf den Anbau  entfallen 308.000 Euro. 

Mit Kreistagsbeschluss vom 19.06.2017 wurde hierfür grundsätzlich die Finanzierungszusage gemäß Jugendhilfevereinbarung erteilt. Die Zusage wurde mit der Einschränkung versehen, dass

der Landkreis Lüchow-Dannenberg das auf die Gesamtsumme (852.000 Euro) anfallende Kostensteigerungsrisiko nur bis zu einer Höhe von zzgl. 5% (Sicherheitszuschlag)  mitfinanziert. 

Das darüber hinaus gehende Kostenrisiko trägt die Samtgemeinde Elbtalaue.

Hierüber ist mit dem Landkreis ein rechtssicherer Vertrag abzuschließen.