Sitzung: 13.07.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 00/0343/2017
Sachverhalt:
Sachverhalt siehe auch Vorlage 14/0300/2017
Sanierungsbedarf
der DRK-Kindertageseinrichtung Mullewapp, Dannenberg (Elbe)
und
Niederschriften JBSME 31.05.17 TOP 6,
SgAE 01.06.17 TOP 6 und SgRE 12.06.17 TOP 11.
Auf
die Vorlage 14/0300/2017 vom 16.05.2017 sowie den hierzu gefassten
Ratsbeschluss vom 12.06.2017 wird verwiesen.
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 folgendes beschlossen:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue wird aufgefordert das Gutachten eines vereidigten
Sachverständigenbüros vorzulegen, aus dem sich Umfang und Kosten der Sanierung
von „Mullewapp“ ergeben. Aus dem Gutachten muss ebenfalls hervorgehen für welchen
Zeitraum eine wesentliche Mangelfreiheit zu erwarten ist.
Sollte die
Samtgemeinde Elbtalaue keine zusätzlichen Aussagen (Gutachten) vorlegen, wird
der Zuschuss auf die anteilige Höhe der veranschlagten Sanierungskosten zzgl.
eines Sicherheitszuschlages von 5% begrenzt. Über die Vereinbarung ist ein
rechtssicherer Vertrag zu schließen.
Das
geforderte Gutachten eines vereidigten Sachverständigenbüros, aus dem
einerseits Umfang und Kosten der Sanierung und andererseits eine Aussage
hervorgehen muss, für welchen Zeitraum eine wesentliche Mangelfreiheit zu
erwarten ist, kann die Samtgemeinde nicht beibringen.
Danach
greift die Bestimmung des Beschlusses, der das über 5% liegende
Kostensteigerungsrisiko in die alleinige Verantwortung und Finanzierung der Samtgemeinde
stellt.
Die
Verwaltung ist auch aufgrund der zügig zu behebenden Schadenssituation in der
Einrichtung der Auffassung, dass die detaillierten Kostenberechnungen der Morgenstern/Struck Statik GbR
hoffen lassen, dass eine Teuerung der Gesamtmaßnahme über die o.g. 5% nicht
eintreten wird.
Über diese besondere
Finanzierungs- und Kostentragungsvariante für die konkret vorliegende
Baumaßnahme Mullewapp ist ein Vertrag mit dem Landkreis abzuschließen.
1.SgRat Beitz
erläutert den Sachverhalt. Bei der vorliegenden und ausführlich erläuterten
Schadens-, Mangel-
und Gebäuderückstandsanalyse hat sich keine Änderung ergeben, auch nicht an der
detaillierten Kostenschätzung für Sanierung, Um- und Anbau. Die
Samtgemeindeverwaltung geht davon aus, dass die vorliegenden Kostenberechnungen
verlässlich sind. Die Samtgemeindeverwaltung hatte in der Sitzung am 12.06.17
vom Samtgemeinderat den Auftrag erhalten in einem Abstimmungsgespräch mit dem
Landkreis eine gemeinsame tragfähige Lösung zu erarbeiten. Der Kreistag hat
sich am 19.06. für die Sanierung ausgesprochen. Dieses o.g. Votum wird jetzt
auch dem Samtgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Baumaßnahme wird
intensiv vom Architekten und der SG begleitet und kontrolliert werden. Über
Kostensituation und Baufortschritt werden immer aktuelle Aufzeichnungen
vorliegen. Zu Fachfragen zu den Baumaßnahmen wurden Herr Morgenstern und Herr
Schmidt zu dieser Sitzung eingeladen. 1.SgRat Beitz bittet um einen Beschluss des SgR zum vorliegenden
Vorschlag.
Rh Mertins erklärt,
dass die kalkulierten Mehrkosten von 5% aus seiner Sicht knapp bemessen sind
und sich die Maßnahme voraussichtlich verteuern wird. Er wird aber zustimmen.
Rh Siebolds
erläutert, dass bereits in der letzten Sitzung von fast allen Fraktionen des SgR
erklärt wurde, dass mit höheren Kosten zu rechnen ist. Mit dem vorliegenden
Beschluss des Kreistages wird deutlich, dass auch der Kreistag diese Bedenken
teilt und deshalb die finanzielle Beteiligung eingeschränkt hat. Das
Kostenrisiko bleibt bei der Samtgemeinde und damit auch die Verantwortung für
das Geld der Bürger. Der Zeitdruck für diese Entscheidung ist nicht gut. Aufgrund der unzumutbaren Situation für die
Kinder und die Mitarbeiter in der Kita ist Beschluss zur Sanierung jetzt aber erforderlich.
RV Sperling
erklärt, dass der Kreistag einerseits Verantwortung übernommen hat für das Geld
der Steuerzahler indem beschlossen wurde, das komplette Risiko nicht zu
übernehmen, aber auch für die Kinder und die Mitarbeiter der Kita durch Zusage
der Finanzierung im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung plus 5%.
1.SgRat Beitz erläutert, dass die SG gemäß
Kreistagsbeschluss versucht hat, einen Gutachter zu finden. Das ist nicht
gelungen. Es gab aber Gespräche mit einem Sachverständigen aus denen klar
hervorging, dass ein Gutachter erst eine komplett neue Schadensanalyse
erstellen müsste, aufgrund der er dann seine Berechnungen erstellen würde.
Zudem könne eine Aussage eines Gutachters, mit Festlegung
für welchen Zeitraum eine wesentliche Mangelfreiheit zu erwarten ist, über die
Berufshaftpflicht hinaus, nicht eingefordert werden.
Rh Schaper-Biemann erklärt, dass er die
Bedenken seiner Vorredner teilt. Ein weiteres Zuwarten ist auch aus seiner
Sicht nicht vertretbar. Er bittet um kurze Erläuterung von Seiten des
Architekturbüros inwieweit Kostensteigerungen eingeplant wurden.
Herr Morgenstern erläutert, dass die
Kostenschätzung aufgrund der umfangreichen Analysen an dem Gebäude detailliert
und verlässlich ist. Er geht davon aus, dass alle Schäden erfasst wurden. Eine
Verteuerung der Gesamtmaßnahme von über 5% wird nicht
erwartet. Eine Garantie kann aber nicht gegeben werden. Der Preisindex von 2017
wurde für die Berechnungen zugrunde gelegt.
Rh Zuther erklärt, dass trotz
der für ihn nicht nachvollziehbaren Einschränkung der Kostenübernahme durch den
Landkreis ein Beschluss des SgR für die Sanierungsmaßnahmen erfolgen muss. Die
Option eines Neubaus scheidet aus finanziellen Gründen durch Bindung an den
Zukunftsvertrag aus. Es wäre zu prüfen, inwieweit man bei der Sanierung auch
eine nachhaltige Energieeffizienz berücksichtigen kann.
Rh Zühlke erläutert, dass hier
eine schnelle Lösung gefunden werden muss. Eine zeitliche Verzögerung ist
aufgrund der Situation in der Kita nicht mehr zumutbar. Da ein Neubau nicht
finanzierbar ist, bleibt nur dieser Kompromiss für Sanierung, Um- und Anbau. Es
muss zum Wohle der Kinder, Eltern und
Erzieher entschieden werden.
Stv RV Siemke stimmt dem zu. Der
Kreistag hat einen Kompromiss gefunden der alle Belange berücksichtigt. Wenn
die Maßnahme weiter verschoben wird, werden die Preise weiter steigen und die
Kita könnte auch durch das Gesundheitsamt geschlossen werden. Stv RV Siemke ist
davon überzeigt, dass die Kostenschätzung nachvollziehbar und seriös ist.
Rh Dehde erläutert, bezugnehmend
auf die Erklärung von Rh Zuther, dass hier kein Druck vom LK auf die SG
ausgeübt wird. Die Samtgemeinde ist Bauherr und der Landkreis übernimmt 75% der
Kosten. Aus seiner Sicht ist der Kompromissvorschlag des KT nachvollziehbar und
der SgR sollte dem zustimmen. Der
gesetzliche Auftrag der Öffentlichen Hand gegenüber Familien mit Kindern muss
hier wahrgenommen werden. In den kommenden Jahren müssen aufgrund der steigenden
Zahl der Kinder neue Kita- und Grundschulplätze geschaffen werden.
Stellv. SgBgm Hanke stimmt dem zu und spricht sich für eine
möglichst einstimmige Beschlussfassung gemäß Vorschlag aus.
Stv RV Neumann fragt an, ob es
eine gesundheitsgefährdende Belastung durch Pilzsporen in der Kita gibt und wo
die Kinder untergebracht werden, wenn es während der Sanierungsmaßnahmen zu
einer entsprechende Belastung kommt.
Herr Morgenstern erklärt, dass
eine Gesundheitsgefährdung durch Pilzsporen nicht bekannt ist. Die Decke der
Kita wird komplett entsorgt. Während der Sanierungsarbeiten sind die Kinder
nicht in der Kita sondern im neuen Anbau untergebracht.
Der Samtgemeinderat fasst
folgenden
Beschluss:
Die Kindertageseinrichtung Mullewapp in Dannenberg (Elbe),
betrieben durch den DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V., wird entsprechend
der vorliegenden Schadens-,
Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse saniert sowie in den dort vorgesehenen
Teilen umgebaut. Darüber hinaus wird die Einrichtung gemäß Erläuterungsbericht
um den Anbau eines Mehrzweckraumes einschließlich behindertengerechtem WC
erweitert.
Die Kostenschätzung der Morgenstern/Struck Statik GbR kalkuliert Gesamtkosten in
Höhe von 852.000 Euro. Auf die Sanierung entfallen 270.000 Euro, auf den
Umbau entfallen 274.000 Euro und auf den Anbau entfallen 308.000 Euro.
Mit Kreistagsbeschluss vom 19.06.2017 wurde hierfür
grundsätzlich die Finanzierungszusage gemäß Jugendhilfevereinbarung erteilt.
Die Zusage wurde mit der Einschränkung versehen, dass
der Landkreis Lüchow-Dannenberg das auf die Gesamtsumme (852.000 Euro) anfallende Kostensteigerungsrisiko
nur bis zu einer Höhe von zzgl. 5% (Sicherheitszuschlag) mitfinanziert.
Das darüber hinaus gehende Kostenrisiko trägt die
Samtgemeinde Elbtalaue.
Hierüber ist mit dem Landkreis ein rechtssicherer Vertrag
abzuschließen.