Sitzung: 08.06.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Ohne die Gemeinde
hinzuzuziehen, hat die VGH-Versicherung eine Begehung der gemeindlichen
Grundstücke vorgenommen. Der Gemeinde wurde über die Samtgemeinde mitgeteilt,
dass bei den Containern und Müllbehältern eine Brandlast vorliegt, sie verweist
hier auf Schäden an Gebäuden, die von in Brand gesetzten Containern ausgegangen
sind. Die Gemeinde ist hier gefordert, für die Abfallbehälter an der Alten
Schmiede einen anderen Standort zu finden. Auch bei der sog. Schweinewaage ist
ein größerer Abstand zum Gebäude vorzusehen.
Da auch an anderen
Standorten, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen (z.Bsp. bei
der FF Mützingen oder dem Sportlerheim Zernien, ähnliche Verhältnisse
vorherrschen, sind dort die Eigentümer gehalten entsprechend zu verfahren bzw.
zu handeln.