Ohne die Gemeinde hinzuzuziehen, hat die VGH-Versicherung eine Begehung der gemeindlichen Grundstücke vorgenommen. Der Gemeinde wurde über die Samtgemeinde mitgeteilt, dass bei den Containern und Müllbehältern eine Brandlast vorliegt, sie verweist hier auf Schäden an Gebäuden, die von in Brand gesetzten Containern ausgegangen sind. Die Gemeinde ist hier gefordert, für die Abfallbehälter an der Alten Schmiede einen anderen Standort zu finden. Auch bei der sog. Schweinewaage ist ein größerer Abstand zum Gebäude vorzusehen.

Da auch an anderen Standorten, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen (z.Bsp. bei der FF Mützingen oder dem Sportlerheim Zernien, ähnliche Verhältnisse vorherrschen, sind dort die Eigentümer gehalten entsprechend zu verfahren bzw. zu handeln.