Rh Porip berichtet von einer Anfrage eines Bürgers, der eine private Nutzung des Kranplatzes plant. Hierzu möchte er über zulässige Nutzungsmöglichkeiten informiert werden.

FDL Donnerstag erläutert, dass der Kranplatz als öffentliche Verkehrsfläche einer bestimmten Nutzung unterworfen ist. Inwieweit in den Gemeingebrauch durch private Nutzungen eingegriffen werden kann, kann nur anhand konkreter Vorhaben geprüft werden. Er bittet daher um direkte Kontaktaufnahme des Bürgers mit der Samtgemeindeverwaltung.