Sitzung: 20.06.2017 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 31/1221/2016
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
07.11.2016 haben einige Bewohner der Dorfgemeinde Grabau Interesse an der
Übernahme des Dorfplatzes bekundet. Seit Jahren werde die Pflege des
Dorfplatzes bereits durch die Anwohner durchgeführt. Als Kaufpreis wird durch
die Interessenten ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro/m² vorgeschlagen. Die
Vermessungskosten sowie die mit dem Vertrag verbundenen weiteren Kosten wollen
die Käufer zahlen.
Die Käufer
beabsichtigen, die von Ihnen erworbenen Flächen einzufrieden, was dann dem
Gesamtbild des Dorfplatzes entgegenstehen würde. Der klassische Anblick als
Dorfplatz im dem Rundlingsdorf würde verloren gehen.
Es wurde in dieser
Angelegenheit eine Anfrage bei der Denkmalschutzbehörde des Landkreises
gestellt, folgende Antwort ist eingegangen:
„Aus
denkmalrechtlicher Sicht kann der Verkauf von Teilflächen des Dorfplatzes von
Grabau an Privateigentümer nicht empfohlen werden.
Grabau ist ein Wurtendorf mit Rundlingsstruktur, die sich bis
heute (trotz einiger baulicher Veränderungen) erhalten hat. Eines der typischen
Merkmale dieser Siedlungstruktur ist der offene Dorfplatz mit nur einem
einzigen Zugang. Die Niederdeutschen Hallenhäuser grenzen mit ihren
Giebelfassaden direkt an diesen Dorfplatz. Aus diesem Grund war das Ortsbild
seit jeher davon geprägt, dass sich keinerlei Zäune vor den Wirtschaftsgiebeln
befanden. Lediglich zwischen den Hallenhäusern gab es Abgrenzungen vom
Gemeindeland in Form von Hoftoren.
Der Dorfplatz wurde steht als gemeinschaftlich Fläche genutzt
und wurde von Bebauung freigehalten.
Die Veränderung der Grundstücksflächen stellt eine
denkmalrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahme dar.“
FBL Hesebeck berichtet aus den Beratungen im BPSUH und VAH.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die Kaufanfrage für
den Dorfplatz in Grabau wird aus denkmalschutzrechtlicher Sicht abgelehnt.